Am Arbeitsplatz kommt es mitunter zu Spannungen unter den Beschäftigten, die Konflikte auslösen können. Hier gilt es, die Emotionen im Zaun zu halten, denn ein körperlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder Kollegen kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen – auch bei langer Betriebszugehörigkeit.
Betriebsratsmitglieder sind ordentlich unkündbar. Eine Kündigung ist nur fristlos aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert das Gremium die Zustimmung, kann der Arbeitgeber deren Ersetzung durch das
Arbeitsgericht beantragen. Der Antrag hat Erfolg, wenn die Kündigung rechtens ist.
Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Beschäftigten wegen des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung fristlos zu kündigen, muss er diesen zuvor zu den Vorwürfen anhören. Laut einem BAG-Urteil muss die Anhörung zeitnah erfolgen – auch wenn der Beschäftigte sich längere Zeit im Urlaub befindet.
Über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entscheidet nicht nur das vorwerfbare Verhalten, sondern auch die Form. Im folgenden Fall scheiterte die fristlose Kündigung an der versäumten Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Den Arbeitsplatz verlor der Arbeitnehmer dennoch, da die ordentliche Kündigung wirksam war.
Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeitgebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.
Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.
Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.
Wer sich per Mausklick krankschreiben lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, riskiert laut einem aktuellen Urteil des LAG Hamm seinen Job. Demnach verletzt eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliches Gespräch die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in erheblicher Weise.
Ein tätlicher Angriff am Arbeitsplatz ist eine gravierende Pflichtverletzung. Wer gegenüber seinem Vorgesetzten die Beherrschung verliert, riskiert den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Das gilt laut dem LAG Niedersachsen auch für den Fall, dass es „nur“ zu einem Stoß oder Tritt ohne Verletzungsfolge kommt.
Ist das Erschleichen dreier Schrauben eine bloße Lappalie oder ein triftiger Kündigungsgrund? Das ArbG Bonn entschied, dass ein Betriebsratsvorsitzender nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht fristlos entlassen werden darf, weil er drei Schrauben im Wert von 28 Cent an einen Kollegen weitergegeben hatte.