Die Beschäftigten eines selbstständigen Betriebsteils können im Rahmen eines gemeinsamen Frühstücks mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilzunehmen und damit wirksam an der Wahl beteiligt zu sein. Eine förmliche Betriebsversammlung oder geheime Abstimmung ist nicht erforderlich.
Bezweifelt der Arbeitgeber die Wahlberechtigung von Beschäftigten, muss der Wahlvorstand deshalb nicht die Wählerliste korrigieren. Laut dem ArbG Köln ist eine nachträgliche Wahlanfechtung das
mildere Mittel gegenüber einem sofortigen Wahlausschluss.
Bei Lieferdiensten sind viele Fahrer in sogenannten Remote-Cities tätig, also in reinen Liefergebieten ohne eigene Verwaltungs- oder Leitungsstrukturen des Unternehmens. Für solche Einheiten kann laut dem BAG kein eigener Betriebsrat gewählt werden.
Erfreuliche Nachrichten aus Nürnberg kurz vor den Betriebsratswahlen: Das dortige Arbeitsgericht (ArbG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine fristlos gekündigte Betriebsrätin den Betrieb bis zum Wahltag betreten darf, um Wahlwerbung für ihre erneute Kandidatur zu betreiben.
Nach einem Beschluss des BAG sind die Initiatoren einer Betriebsratswahl nicht verpflichtet, das Einladungsschreiben zur Wahlversammlung in mehrere Sprachen zu übersetzen, auch wenn viele Beschäftigte der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind.
Die vom 01.03. bis 31.05.2026 stattfindenden Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Laut dem BAG ist eine Wahl anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen nicht mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste übereinstimmt.
Findet während eines laufenden Wahlanfechtungsverfahrens eine Neuwahl des Betriebsrats statt, ist die Anfechtung regelmäßig erledigt. Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse existiert dann nicht mehr, urteilte das Hessische LAG.
Die Betriebsratswahl bei Fraport wurde auf gerichtliche Anordnung abgebrochen. Das Hessische LAG stoppte die Wahl wegen schwerer Verfahrensfehler und verschärfte damit den seit Jahren schwelenden Gewerkschaftskonflikt am Frankfurter Flughafen.
Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keine Vorgabe, wonach der Arbeitgeber mit einer beteiligungspflichtigen Maßnahme so lange warten muss, bis im Betrieb ein funktionsfähiger Betriebsrat vorhanden ist.
Vor der Wahl werben die Kandidaten aktiv um die Stimmen der Beschäftigten. Wer im Wahlkampf bestimmte Kandidaten – einschließlich seiner eigenen Kandidatur – unterstützen möchte, darf seine Meinung über die Konkurrenz offen äußern – auch in zugespitzter Form.