Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.
Ausgrenzung und persönliche Spannungen können Beschäftigte belasten. Mobbing liegt deswegen noch nicht automatisch vor. Entscheidend ist, ob ein systematisches, würdeverletzendes Verhalten ein von Einschüchterung geprägtes Arbeitsumfeld schafft. Einzelne unkollegiale Vorfälle reichen laut einem Urteil des ArbG Mannheim nicht.
Personalgespräche finden aus Arbeitgebersicht bevorzugt unter vier Augen statt – ohne Beteiligung des Betriebsrats. Um eine unangekündigte Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern zu vermeiden, wird teilweise verlangt, dass deren Mitwirkung zuvor angekündigt wird. Eine solche Beschränkung ist jedoch unzulässig.
Arbeitgeber können Beschäftigten im Rahmen ihres Weisungsrechts eine andere Tätigkeit zuweisen. Voraussetzung für eine wirksame Versetzung ist die Gleichwertigkeit der neuen Tätigkeit. Führt sie zu einer deutlichen Verkleinerung des Verantwortungsbereichs, fehlt es laut dem LAG Niedersachsen regelmäßig an der erforderlichen Gleichwertigkeit.
Aufgrund des Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens hat das Sächsische LAG die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die im März 2022 durchgeführte Betriebsratswahl bei VW in Zwickau für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine Nichtigkeit lagen nicht vor.
Auch im digitalen Zeitalter kommt dem klassisch auf Briefpapier erstellten Arbeitszeugnis eine hohe Bedeutung zu, weil es bei der Jobsuche noch immer als die Visitenkarte gegenüber potenziellen Arbeitgebern dient. Vor diesem Hintergrund leuchtet es ein, warum neben dem Inhalt auch die äußere Form des Zeugnisses eine so wichtige Rolle spielt.
Ein Arbeitgeber muss Anwaltskosten des Betriebsrats nur dann übernehmen, wenn das Gremium zuvor einen ordnungsgemäßen Beschluss bezüglich der Beauftragung des Anwalts gefasst hat. Dies gilt laut einem Urteil des BAG nicht nur vor der erstmaligen Beauftragung, sondern auch vor der Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betriebsrats.
Der § 84 BetrVG ist mit „Beschwerderecht“ überschrieben, weil er jedem Arbeitnehmer das Recht einräumt, sich im Betrieb über eine Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigung vonseiten des Arbeitgebers, eines Vorgesetzten oder eines Kollegen zu beschweren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Angelegenheit zu überprüfen und muss – sofern er die Beschwerde für berechtigt hält – den aufgezeigten Missstand beseitigen.
Vor dem Hintergrund, dass sich in den §§ 84 und 85 BetrVG kaum detaillierte Regelungen über die Anforderungen, den Ablauf sowie die Rechtsfolgen des Beschwerdeverfahrens finden, tauchen in der Praxis immer wieder dieselben Fragen auf. Im folgenden Beitrag finden Sie einen Auszug der häufigsten Fragen.
Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, können Konflikte entstehen – auch am Arbeitsplatz. Wer sich über Schikanen eines Vorgesetzten, hetzerische Parolen eines Kollegen oder belastende Arbeitsbedingungen aufregt, kann sich offiziell beschweren. Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft und welche Rolle der Betriebsrat dabei spielt, lesen Sie hier.