Angesichts der derzeit prekären wirtschaftlichen Lage greifen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück. Ein Arbeitsverhältnis, das ausschließlich zum Zweck des Bezugs von Kurzarbeitergeld abgeschlossen wird, berechtigt laut dem LSG Darmstadt zu keinen Sozialleistungen, weil es als nichtiges Scheinarbeitsverhältnis gilt.
Wird ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg aus privaten Motiven körperlich angegriffen, liegt laut einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund kein versicherter Arbeitsunfall vor. Der gesetzliche Unfallschutz greift nicht, wenn der Angriff aus Eifersucht erfolgt und keinen sachlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit hat.
Stolpert ein Geschäftsführer auf dem Weg ins Büro über die Leine seines eigenen Hundes, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Laut einem Urteil des SG Dortmund ist das Mitführen eines Hundes regelmäßig dem privaten Lebensbereich zuzuordnen – selbst wenn das Tier auf der Website als Teil des „Forderungsmanagements“ erscheint.
Stürzt ein Arbeitnehmer während einer nächtlichen Rufbereitschaft im privaten Wohnhaus folgenschwer, so liegt laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg regelmäßig kein Arbeitsunfall vor. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife erst außerhalb des häuslichen Lebensbereichs.
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde. Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber 2025. Das Bundessozialgericht (BSG) hat zudem jüngst die Rechte von Beschäftigten gestärkt und entschieden, dass ein Dienstwagen nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn verrechnet werden darf.
Bei Regelungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, den Betriebsrat über alle Arbeitsunfälle zu informieren. Laut dem BAG besteht dieses Inforecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal.
Wer aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, erhält für die Dauer von sechs Wochen vollen Lohnausgleich. Dieser Anspruch entsteht erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Daher hat ein neu eingestellter Arbeitnehmer weder Anspruch auf Krankengeld noch auf Lohnfortzahlung, wenn er sich vor Arbeitsantritt krank meldet.
Laut einem Urteil des BAG können Arbeitgeber auch außerhalb der EU ausgestellte Krankschreibungen anzweifeln. Hierfür gelten dieselben Kriterien wie bei einem deutschen Attest. Bestehen danach ernsthafte Zweifel am Beweiswert der AU, muss der Arbeitnehmer weitere Beweise vorlegen, um seine Arbeitsunfähigkeit zu belegen.
Kurioses Urteil des LAG Rheinland-Pfalz: Erleidet eine Beschäftigte infolge eines vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz simulierten Raubüberfalles einen psychischen Schaden, so besteht in der Regel trotz Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Hunderttausende Menschen leiden an den Spätfolgen einer Corona-Infektion. Viele Betroffene sind dauerhaft arbeitsunfähig. Wer unter Long-COVID leidet und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung fordert, muss laut dem LSG Berlin-Brandenburg nachweisen, dass die Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz erfolgt ist.