Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Verhaltensbedingte Kündigung

Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz können den Job kosten. Laut dem LAG Bremen rechtfertigt jedoch selbst eine erhebliche Pflichtverletzung in Form einer diskriminierenden Parole nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Vielmehr ist regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Jobverlust wegen kostenloser Business-Class-Upgrades: Eine Flughafenmitarbeiterin wurde fristlos gekündigt, weil sie Kunden kostenlose Upgrades verschaffte und somit unberechtigt Vorteile gewährt hatte. Das ArbG München kassierte die Kündigung, weil ihr keine Abmahnung vorausgegangen war. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

UTB+
Kein Schutz für Hinweisgeber ohne Be- zug zwischen Meldung und Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Golubovy

Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) begründet laut dem ArbG Koblenz keinen automatischen Kündigungsschutz. Wer sich als Arbeitnehmer auf eine unzulässige Repressalie in Gestalt einer Kündigung beruft, muss konkrete Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen Meldung und Kündigung darlegen.

UTB+
Entgegenkommen ist kein Kündigungsgrund
Bild: © PeopleImages-iStock-Getty-Images-Plus

Vor Umstrukturierungen dürfen Führungskräfte keine Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmen schaden oder die Verhandlungsposition gegenüber Beschäftigten schwächen. Die Weitergabe vertraulicher Infos oder freigiebiges Verhalten gegenüber der Belegschaft kann eine Pflichtverletzung darstellen, ist aber kein Kündigungsgrund.

UTB+
Arbeitszeitbetrug: Vorge­täuschte Arbeitszeit ist Kündigungsgrund
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Leremy

Wer als Arbeitnehmer absichtlich falsche Arbeitszeiten dokumentiert, riskiert seinen Rauswurf. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern betonte in einem Urteil, dass ein vorsätzlich falsches Eintragen schwer kontrollierbarer Arbeitszeiten einen gravierenden Vertrauensbruch darstellt und eine Kündigung rechtfertigt.

UTB+
Vulgäre Kritik ist nicht zwingend Kündigungsgrund
Bild: © Stadtratte-iStock-Getty-Images-Plus

Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne – das gilt besonders am Arbeitsplatz, wo es zu Konflikten kommen kann, in denen es auch mal hitzig zugeht und unschöne Worte fallen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich: Nicht jede unbedachte oder grobe Äußerung gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt automatisch eine Kündigung.

UTB+
Digitales Einwurf-Einschreiben
Bild: ©Rawf8-iStock-Getty-Images-Plus

Das digitale Einwurf-Einschreiben hat das klassische Einwurf-Einschreiben abgelöst. Der Zustellnachweis erfolgt nicht mehr manuell, sondern digital. Laut dem LAG Hamburg ist durch diese Modernisierung die Beweiskraft des Einwurf-Einschreibens verloren gegangen – einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es demnach nicht mehr.

UTB+
Schadenersatz
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt, endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.

UTB+
Arbeitsplatz mit Computern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sathit Trakunpunlert

Eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub rechtfertigt keine Kündigung, wenn sie auf einem unverschuldeten Ereignis beruht und der Arbeitnehmer sich nachweislich um seine Rückkehr sowie um eine Information des Arbeitgebers bemüht hat. In einem solchen Fall fehlt es nach einem Urteil des ArbG Herne an einer schuldhaften Pflichtverletzung.

UTB+
Arzt gibt einer Patientin ein Attest.
Bild: © Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot schützt Beschäftigte davor, benachteiligt zu werden, weil sie ihre Rechte ausüben. Nach Ansicht des Hessischen LAG stellt eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankmeldung jedoch nicht automatisch einen Verstoß gegen dieses Verbot dar.

1 von 2