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Spezialisierung schließt Sozial­auswahl nicht aus
Bild: ©StockRocket / iStock / Getty Images Plus

Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert regelmäßig eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten. Spezialisten gehören nicht zum Vergleichskreis, wenn sie mit anderen Arbeitnehmern nicht austauschbar sind. Die Spezialisierung auf bestimmte Produkte genügt dafür jedoch grundsätzlich nicht, meint das Hessische LAG.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Werden Ort und Zeit für das Öffnen der Briefwahlunterlagen nicht gesondert bekannt gemacht, ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend unwirksam. Nach dem BAG bleibt die Öffentlichkeit gewahrt, wenn der Wahlvorstand die Unter­lagen vor der Auszählung in der angekündigten öffentlichen Sitzung öffnet und prüft.

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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf vollständigen Compliance-Bericht
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.

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Gender-Pay-Gap: Arbeitnehmerin erstreitet höheres Arbeitsentgelt
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Verdient eine Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger als ein männlicher Kollege, begründet dies regelmäßig die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung. Das höhere Kollegengehalt bestimmt laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg jedoch nicht automatisch die Höhe einer Nachzahlung.

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Seminartätigkeit eines Betriebsrats ist kein Grund für fristlose Kündigung
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Ausgleichstage sind freie Zeit – auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder. Sie dürfen daher diese Tage grundsätzlich nutzen, um Gewerkschaftsseminare zu leiten. Solange sie sich dabei im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelung bewegen, liegt laut dem LAG Düsseldorf kein Arbeitszeitverstoß vor.

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Zweijährige Haftzeit rechtfertigt Kündigung­
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Eine Haftstrafe führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist, wie lange der Beschäftigte aufgrund der Haft ausfällt und ob eine Rückkehr in den Betrieb konkret absehbar ist. Bei einer zu verbüßenden Reststrafe von zwei Jahren muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz laut einem Urteil des ArbG Stuttgart nicht freihalten.

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Richter und Justitia
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Ein Bienenstich auf dem unmittelbaren Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Die Wahl des Fahrrads und die damit verbundene körperliche Betätigung stehen dem nicht entgegen. Entscheidend ist laut einem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, dass die Fahrt in erster Linie dazu dient, den Dienst anzutreten.

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Keine sachgrundlose Befristung wegen Vorbeschäftigung vor 17,5 Jahren
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Eine Vorbeschäftigung hat kein automatisches Verfallsdatum. Laut einem Urteil des LAG Niedersachsen kann sie selbst nach 17,5 Jahren eine erneute sachgrundlose Befristung ausschließen. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung von Dauer, Abstand und Art der früheren Beschäftigung.

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Wahlabbruch setzt drohende Nichtigkeit der Wahl voraus
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Die Hürden für den Abbruch einer Betriebsratswahl sind hoch. Nur wenn die Wahl voraussichtlich nichtig ist, darf sie gestoppt werden. Hält der Wahlvorstand trotz gesunkener Belegschaftsstärke bewusst an der Wahl eines erheblich zu großen Gremiums fest, ist diese Schwelle nach Meinung des LAG Niedersachsen überschritten.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer dauerhaft aus dem Ausland arbeitet, kann trotz einer Rechtswahl für deutsches Recht dem dortigen Kündigungsschutz unterliegen. Die Rechtswahl darf nicht den Eindruck erwecken, dass ausschließlich deutsches Recht gilt. Sie muss erkennen lassen, dass zwingende Schutzvorschriften des Arbeitslandes unberührt bleiben.

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