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Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig
Bild: © megaflopp-iStock-Getty-Images-Plus

Ein seit Jahren krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied wollte trotz weiterhin bestehender Erkrankung wieder im Gremium mitwirken. Der Betriebsrat lehnte ab – zu Unrecht. Laut dem LAG Hessen bedeutet Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Amtsunfähigkeit.

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Teilfreistellungen muss kein Beschluss vorausgehen
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Teilfreistellungen von Betriebsratsmitgliedern sind nach der Rechtsprechung des BAG auch ohne vorherigen Beschluss des Betriebsrats zulässig. Entscheidend ist, dass die Wahl gemäß den Wahlvorschriften erfolgt. Die fehlerhafte Gestaltung von Wahlvorschlagslisten kann hingegen zur Unwirksamkeit führen.

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EuGH: Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
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Klare Ansage des höchsten Gerichts für EU-Recht: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtfertigt der Austritt aus der katholischen Kirche nicht automatisch eine Kündigung. Religiöse Loyalitätsanforderungen seien nur zulässig, wenn sie für die konkrete Tätigkeit wesentlich, rechtmäßig und verhältnismäßig seien.

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Mitbestimmung bei Umgruppierung: Arbeitgeber muss neu prüfen
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Ändert sich die Vergütungsordnung im Unternehmen, muss der Arbeitgeber die Eingruppierung der Beschäftigten überprüfen und den Betriebsrat beteiligen. Laut dem BAG gilt dies bereits beim Bestehen der Möglichkeit einer anderen Einstufung. Verweigert der Arbeitgeber die Prüfung, kann der Betriebsrat ein Zustimmungsverfahren verlangen.

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Rechtsmissbräuchliche Bewerbung: Keine Entschädigung für AGG-Hopper
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Das ArbG Hamm wies die Klage eines AGG-Hoppers auf Entschädigung von mindestens 45.000 Euro ab. Der Kläger hatte behauptet, seine Bewerbung sei wegen seiner Schwerbehinderung abgelehnt worden, und bemängelt, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Gerichtsfeste Belege blieb er schuldig.

Es gibt keinen besonders geschützten Zeitraum rund um Erkrankungen oder Operationen, in dem ein Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht ausüben dürfte. Eine „Kündigung zur Unzeit“ ist daher in der Regel weder treu- noch sittenwidrig.

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Richter und Justitia
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Wer im Homeoffice arbeitet und nach Feierabend das Arbeitszimmer verlässt, ist bei einem Sturz auf der Treppe in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch das Mitführen eines dienstlichen Smartphones ändert daran nichts.

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Keine Ersetzung der Zustimmung nach Betriebsrats-Veto
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Betriebsratsmitglieder sind ordentlich unkündbar. Eine Kündigung ist nur fristlos aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert das Gremium die Zustimmung, kann der Arbeitgeber deren Ersetzung durch das Arbeitsgericht beantragen. Der Antrag hat Erfolg, wenn die Kündigung rechtens ist.

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Keine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung
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Ein ärztliches Attest hat einen hohen Beweiswert. Stellt ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, ohne den Patienten persönlich untersucht zu haben, kann der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der AU haben. Laut dem LAG Niedersachsen besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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Gerichtlicher Vergleich begründet befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar
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Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.

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