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Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/AndreyPopov

Tragfähige Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung erfordern Fakten statt Vermutungen. Aussagekräftige Kennzahlen und Einblick in die Personal-, Produktions- und Investitionsplanung bilden die Grundlage für überzeugende Vorschläge des Betriebsrats. Welche Informationen muss der Arbeitgeber rechtzeitig liefern – und wie fordert das Gremium sie gezielt an?

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Mit Kurzarbeit Kündigungen vermeiden
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Aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur geraten zahlreiche Unternehmen wirtschaftlich unter Druck. Brechen Aufträge ein, können sie ihre Beschäftigten häufig nicht mehr im bisherigen Umfang einsetzen. Das wirtschaftliche Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber: Auch wenn er weniger Arbeit anbieten kann, bleibt der Vergütungsanspruch der Beschäftigten regelmäßig bestehen. Einen möglichen Ausweg bietet die Kurzarbeit. Sie ermöglicht es, vorübergehende Arbeitsausfälle zu über­brücken und Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar Arbeitsplätze abzubauen.

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Arbeitszeitverkürzung kann Beschäftigung sichern
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Beschäftigungssicherung kann auch bedeuten, vorübergehend an der Arbeitszeituhr zu drehen. Fehlen Aufträge oder geht die Produktion zurück, kann eine befristete Verkürzung der Arbeitszeit Entlassungen vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Betriebsparteien die Aspekte Arbeitszeit, Vergütung, tarifliche Vorgaben und Arbeitsverträge rechtlich aufeinander abstimmen. Aufgabe des Betriebsrats ist es, für eine faire Lastenverteilung sowie verbindliche Beschäftigungsgarantien zu sorgen.

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Klare Vereinbarungen für sichere Beschäftigung
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Ein Beschäftigungspaket darf nicht einseitig einen Verzicht von den Beschäftigten verlangen. Leistet die Belegschaft einen Beitrag, muss sich auch der Arbeitgeber verbindlich verpflichten – z.B. zu einem Kündigungsverzicht, zum Erhalt des Standorts, zu Investitionen, Qualifizierung oder zur Rückführung fremdvergebener Arbeiten. Die folgenden Bausteine helfen, aus allgemeinen Absichten konkrete und überprüfbare Vereinbarungen zu machen.

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BAG kippt Anscheinsbeweis für Einwurf-Einschreiben
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Noch immer verlassen sich viele Arbeitgeber bei der Übermittlung rechtserheblicher Erklärungen auf das Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren. Das BAG hat entschieden, dass diese Form der Zustellung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang mehr begründet. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die betriebliche Praxis.

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Keine automatische Lohnerhöhung nach Verbraucherpreisindex­
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Eine freiwillige Lohnerhöhung entsprechend der Inflationsrate klingt attraktiv – rechtlich ist sie jedoch problematisch. Ein Urteil des LAG Köln zeigt, warum Beschäftigte trotz einer unwirksamen Preisindexklausel Ansprüche auf bereits zugesagte Entgelterhöhungen behalten können.

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Datenschutzverstoß in WhatsApp-Chat löst Schadenersatz aus
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Die Diagnose eines Kollegen gehört nicht in eine WhatsApp-Gruppe. Verbreitet eine Arbeitnehmerin Gesundheitsdaten eines arbeitsunfähig erkrankten Kollegen und verspottet ihn zudem, so verletzt sie dessen Datenschutzrechte. Nach einem Urteil des ArbG Siegburg kann ein solches Verhalten einen Schadenersatzanspruch auslösen.

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Sozialplanprämie nur bei erfolg­reichem Clearingverfahren
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Ein Wechsel des Arbeitsorts führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine Sozial­planleistung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu klären, ob einem Arbeitnehmer die im Sozialplan vorgesehene Wechselprämie von 12.000 Euro zusteht, wenn seine Versetzung erst nach einem erfolgreich geführten Kündigungsschutzprozess erfolgte.

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Richter und Justitia
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Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice endet nicht automatisch an der Bürotür. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen auch der Weg zum Mittagessen versichert sein kann – und wann Beschäftigte leer ausgehen.

Ein Schiffsarzt verletzt sich bei einem Basketballspiel an Bord schwer am Knie. Dennoch bleibt ihm der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung versagt. Warum das Sozialgericht (SG) Hannover keinen Arbeitsunfall annahm und welche Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

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