Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Mitbestimmung

UTB+
Klage gescheitert: Arbeitgeber muss unberechtigte Zahlung beweisen­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Alfexe

Hat der Arbeitgeber Überstunden abgerechnet und ausbezahlt, kann er diese nicht allein aufgrund später aufkommender Zweifel zurückfordern. Eine hohe Zahl vergüteter Überstunden und laufende Ermittlungen gegen Vorgesetzte reichen nach einem Urteil des ArbG Nordhausen nicht aus, um bereits ausgezahlte Vergütung zurückzufordern.

UTB+
Kein Homeoffice-Entzug ohne nachvollziehbare Gründe
Bild: ©Antonio_Diaz / iStock / Getty Images Plus

Unternehmen können ihren Beschäftigten laut einem Urteil des ArbG Düsseldorf nicht ohne Weiteres die Homeoffice-Option entziehen und volle Präsenz anordnen. Ohne eine nachvollziehbare, stichhaltige Begründung ist eine entsprechende Weisung ermessensfehlerhaft und unwirksam.

UTB+
Pazifistischer Tramfahrer muss Bundeswehr-Werbung akzeptieren
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/De-Nue-Pic

Persönliche Überzeugungen können mit dienstlichen Einsatzpflichten kollidieren. Zu klären ist, in welchem Umfang Beschäftigte eine zugewiesene Tätigkeit aus Gewissensgründen verweigern dürfen – und wo die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts im Rahmen der Einsatzplanung liegen.

UTB+
Höhere Eingruppierung: Beschäftigte müssen Tätigkeit darlegen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mongkol Onnuan

Mehr Verantwortung, ein erweiterter Aufgabenbereich, zusätzliche fachliche Anforderungen und dennoch kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung und damit mehr Geld? Das LAG Niedersachsen stellt klar: Entscheidend ist nicht die gefühlte Wertigkeit der Tätigkeit, sondern ob die tariflichen Anforderungen der höheren Entgeltgruppe erfüllt sind.

UTB+
Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf Zulagen nur mit Betriebsrat
Bild: ©kentoh / iStock / Getty Images Plus

Arbeitgeber dürfen Tariflohnerhöhungen nicht einseitig auf freiwillige Zulagen anrechnen, wenn dadurch die Verteilung der Vergütung im Betrieb verändert wird. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Bielefeld hervor. Ohne Beteiligung des Betriebsrats ist eine solche Anrechnung unwirksam.

UTB+
Gesamtbetriebsrat regelt standort­übergreifende Arbeitszeiten
Bild: ©Urbanscape / iStock / Getty Images Plus

Arbeitszeit endet nicht am Werkstor. Wo Arbeitsabläufe standortübergreifend eng verzahnt sind, verlieren Standortgrenzen an Bedeutung. Lokale Betriebsratsgremien können die Arbeitszeiten solcher Teams oft nicht mehr sinnvoll allein regeln. In solchen Fällen ist laut dem LAG Rheinland-Pfalz der Gesamtbetriebsrat zuständig.

Gratis
Neuer Betriebsrat hat kein Recht auf Sozialplan
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PeopleImages

Wird ein Betriebsrat erst nach einer bereits beschlossenen Betriebs­änderung gewählt, steht ihm laut dem LAG Düsseldorf kein Mitbestimmungsrecht für die Aufstellung eines Sozialplans zu – unabhängig davon, wann die Maßnahme umgesetzt wird.

Gratis
Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig
Bild: © megaflopp-iStock-Getty-Images-Plus

Ein seit Jahren krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied wollte trotz weiterhin bestehender Erkrankung wieder im Gremium mitwirken. Der Betriebsrat lehnte ab – zu Unrecht. Laut dem LAG Hessen bedeutet Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Amtsunfähigkeit.

1 von 9