Betriebsratsmitglieder sind ordentlich unkündbar. Eine Kündigung ist nur fristlos aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert das Gremium die Zustimmung, kann der Arbeitgeber deren Ersetzung durch das
Arbeitsgericht beantragen. Der Antrag hat Erfolg, wenn die Kündigung rechtens ist.
Wer sich im Job rassistisch äußert, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut dem LAG Rheinland-Pfalz rechtfertigt die Bezeichnung eines Kunden gegenüber einer Kollegin als „Nigger“ jedoch nicht automatisch eine fristlose Kündigung.
Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Beschäftigten wegen des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung fristlos zu kündigen, muss er diesen zuvor zu den Vorwürfen anhören. Laut einem BAG-Urteil muss die Anhörung zeitnah erfolgen – auch wenn der Beschäftigte sich längere Zeit im Urlaub befindet.
Hässliche Szenen im Betriebsratsgremium: Ein Betriebsratsmitglied beleidigt einen Kollegen rassistisch und droht ihm mit dem Tod. Für das LAG Düsseldorf ist ein solches Verhalten ein absolutes No-Go und eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigt.
Über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entscheidet nicht nur das vorwerfbare Verhalten, sondern auch die Form. Im folgenden Fall scheiterte die fristlose Kündigung an der versäumten Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Den Arbeitsplatz verlor der Arbeitnehmer dennoch, da die ordentliche Kündigung wirksam war.
Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeitgebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.
Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.
Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.
Keine zweite Chance ohne Grund: Wer schon einmal für ein Unternehmen tätig war, kann dort in der Folge nur dann befristet beschäftigt werden, wenn die neue Tätigkeit erkennbar andere Fähigkeiten erfordert als die Vorbeschäftigung. Mit diesem Argument hat das ArbG Köln eine neuerliche sachgrundlose Befristung für unwirksam erklärt.
Wer sich per Mausklick krankschreiben lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, riskiert laut einem aktuellen Urteil des LAG Hamm seinen Job. Demnach verletzt eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliches Gespräch die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in erheblicher Weise.