Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Kündigungsschutz

UTB+
EuGH: Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/benstevens

Klare Ansage des höchsten Gerichts für EU-Recht: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtfertigt der Austritt aus der katholischen Kirche nicht automatisch eine Kündigung. Religiöse Loyalitätsanforderungen seien nur zulässig, wenn sie für die konkrete Tätigkeit wesentlich, rechtmäßig und verhältnismäßig seien.

Es gibt keinen besonders geschützten Zeitraum rund um Erkrankungen oder Operationen, in dem ein Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht ausüben dürfte. Eine „Kündigung zur Unzeit“ ist daher in der Regel weder treu- noch sittenwidrig.

UTB+
Keine Ersetzung der Zustimmung nach Betriebsrats-Veto
Bild: © filmfoto-iStock-Getty-Images-Plus

Betriebsratsmitglieder sind ordentlich unkündbar. Eine Kündigung ist nur fristlos aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert das Gremium die Zustimmung, kann der Arbeitgeber deren Ersetzung durch das Arbeitsgericht beantragen. Der Antrag hat Erfolg, wenn die Kündigung rechtens ist.

Wer sich im Job rassistisch äußert, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut dem LAG Rheinland-Pfalz rechtfertigt die Bezeichnung eines Kunden gegenüber einer Kollegin als „Nigger“ jedoch nicht automatisch eine fristlose Kündigung.

UTB+
BAG: Verdachtskündigung kann Kontaktaufnahme im Urlaub erfordern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mapo Ljupco

Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Beschäftigten wegen des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung fristlos zu kündigen, muss er diesen zuvor zu den Vorwürfen anhören. Laut einem BAG-Urteil muss die Anhörung zeitnah erfolgen – auch wenn der Beschäftigte sich längere Zeit im Urlaub befindet.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Hässliche Szenen im Betriebsratsgremium: Ein Betriebsratsmitglied beleidigt einen Kollegen rassistisch und droht ihm mit dem Tod. Für das LAG Düsseldorf ist ein solches Verhalten ein absolutes No-Go und eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigt.

UTB+
Verschleppte Whistleblowing- Aufklärung rechtfertigt Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hans Neleman

Hinweise von Whistleblowern aus der Belegschaft müssen ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Versäumt es der hierfür zuständige Arbeitnehmer, einen angezeigten Whistleblowing-Fall sachgemäß zu bearbeiten, kann ihn das den Job kosten – das zeigt ein Fall des ArbG Offenbach.

UTB+
Ausschlussfrist versäumt: Kündigung erfolgt fristgerecht statt fristlos
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mapo

Über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entscheidet nicht nur das vorwerfbare Verhalten, sondern auch die Form. Im folgenden Fall scheiterte die fristlose Kündigung an der versäumten Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Den Arbeitsplatz verlor der Arbeitnehmer dennoch, da die ordentliche Kündigung wirksam war.

UTB+
Fristlose Kündigung einer Gender-Gegnerin unwirksam
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Chiewr

Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeit­gebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.

1 von 11