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Kündigungsschutz

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BAG kippt Anscheinsbeweis für Einwurf-Einschreiben
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/kzenon

Noch immer verlassen sich viele Arbeitgeber bei der Übermittlung rechtserheblicher Erklärungen auf das Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren. Das BAG hat entschieden, dass diese Form der Zustellung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang mehr begründet. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die betriebliche Praxis.

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Mängel im Anzeigeverfahren machen Kündigungen nicht unwirksam
Bild: © Dragon Claws / iStock / Getty Images Plus

Nicht jeder Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führt laut dem BAG zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Entscheidend sei, ob der Zweck des Anzeigeverfahrens trotz der falschen Angaben noch erreicht werden könne. Betriebsratsgremien sollten die Angaben des Arbeitgebers im Konsultationsverfahren sorgfältig prüfen.

Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz können den Job kosten. Laut dem LAG Bremen rechtfertigt jedoch selbst eine erhebliche Pflichtverletzung in Form einer diskriminierenden Parole nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Vielmehr ist regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Arbeitnehmer zur vertragsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit zwingend auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen, kann dies laut einem Urteil des ArbG Nordhausen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

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Kündigung scheitert an fehlenden Ermittlungen des Arbeitgebers
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Der Vorwurf, Kolleginnen und Kollegen für einen neuen Arbeitgeber abzuwerben, rechtfertigt nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Lässt sich der Arbeitgeber mit der Aufklärung des Sachverhalts zu viel Zeit und verzichtet er auf eine erforderliche Abmahnung, ist die Kündigung unwirksam. Das zeigt ein Urteil des ArbG Arnsberg.

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Hürden für Rauswurf einer Betriebsrätin sind hoch
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Nutzt ein Betriebsratsmitglied betriebliche Kommunikationsmittel auch für gewerkschaftliche Anliegen, kann dies einen Konflikt mit dem Arbeitgeber auslösen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung ist darin aber nicht zu sehen.

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Schutz für Hinweisgeber nur bei kausaler Benachteiligung
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Eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Compliance-Meldung begründet nicht automatisch einen Verstoß gegen das Repressalienverbot des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das BAG fordert hierfür einen konkreten ursächlichen Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung.

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Jobverlust wegen kostenloser Business-Class-Upgrades: Eine Flughafenmitarbeiterin wurde fristlos gekündigt, weil sie Kunden kostenlose Upgrades verschaffte und somit unberechtigt Vorteile gewährt hatte. Das ArbG München kassierte die Kündigung, weil ihr keine Abmahnung vorausgegangen war. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

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Wer über Kollegen oder Vorgesetzte bewusst falsche und ehrverletzende Tatsachen verbreitet, riskiert seinen Arbeitsplatz – auch ohne vorherige Abmahnung, da es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, dass mehrere Beschäftigte hinter den Vorwürfen stehen.

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