Attacke auf Vorgesetzten rechtfertigt Rauswurf ohne Abmahnung
Worum geht es?
Ein seit 2003 in einem Unternehmen beschäftigter Maschinenbediener geriet in einer Nachtschicht mit seinem Vorgesetzten in Streit, weil er sich vorübergehend vom Arbeitsplatz entfernt hatte. Im Verlauf des Gesprächs attackierte der Beschäftigte den Vorgesetzten und drehte dessen rechten Arm mit erheblicher Kraft hinter den Rücken. Dieser suchte aufgrund des Vorfalls und der daraus resultierenden Schmerzen noch am selben Morgen einen Durchgangsarzt auf. In der Folge informierte die Arbeitgeberin den Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG über ihre Absicht, den handgreiflich gewordenen Beschäftigten fristlos zu kündigen. Der Betriebsrat war mit der Kündigung nicht einverstanden, weil er mildere Mittel, z. B. eine Abmahnung, für ausreichend hielt. Die Arbeitgeberin kündigte dennoch fristlos, hilfsweise ordentlich, woraufhin der Beschäftigte Kündigungsschutzklage erhob.
…