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Kündigungsgründe: Betriebsrat muss klar informiert sein
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
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Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT
Spätestens seit der Einführung des ChatGPT ist Künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde – auch in der Arbeitswelt. Wann der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung von ChatGPT hat, zeigt folgende Entscheidung des ArbG Hamburg.