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Urteil
28. Mai 2026

Üble Nachrede infolge interner Kritik ist Kündigungsgrund

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wer über Kollegen oder Vorgesetzte bewusst falsche und ehrverletzende Tatsachen verbreitet, riskiert seinen Arbeitsplatz – auch ohne vorherige Abmahnung, da es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, dass mehrere Beschäftigte hinter den Vorwürfen stehen.

Worum geht es?

Eine Callcenter-Mitarbeiterin geriet mit ihrer Arbeitgeberin über eine Umstrukturierung der Teamleitung in Streit. In einer an den Vorstand gerichteten E-Mail erhob sie schwere Vorwürfe gegen die neue Teamleiterin und vermittelte den Eindruck, im Namen mehrerer Beschäftigter zu sprechen. Sie unterstellte der Teamleiterin, Kolleginnen eingeschüchtert, zur Vertuschung von Vorfällen aufgefordert und Drohungen ausgesprochen zu haben. Die Arbeitgeberin hielt die Vorwürfe für haltlos und forderte eine Aufklärung. Die Arbeitnehmerin wiederholte ihre Aussagen und behauptete erneut, mehrere Kollegen stünden hinter ihr. Nach interner Prüfung und Zeugenbefragung kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis fristlos.

Daniel Roth
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