Werden Ort und Zeit für das Öffnen der Briefwahlunterlagen nicht gesondert bekannt gemacht, ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend unwirksam. Nach dem BAG bleibt die Öffentlichkeit gewahrt, wenn der Wahlvorstand die Unterlagen vor der Auszählung in der angekündigten öffentlichen Sitzung öffnet und prüft.
Verdient eine Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger als ein männlicher Kollege, begründet dies regelmäßig die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung. Das höhere Kollegengehalt bestimmt laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg jedoch nicht automatisch die Höhe einer Nachzahlung.
Eine Vorbeschäftigung hat kein automatisches Verfallsdatum. Laut einem Urteil des LAG Niedersachsen kann sie selbst nach 17,5 Jahren eine erneute sachgrundlose Befristung ausschließen. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung von Dauer, Abstand und Art der früheren Beschäftigung.
Ausgrenzung und persönliche Spannungen können Beschäftigte belasten. Mobbing liegt deswegen noch nicht automatisch vor. Entscheidend ist, ob ein systematisches, würdeverletzendes Verhalten ein von Einschüchterung geprägtes Arbeitsumfeld schafft. Einzelne unkollegiale Vorfälle reichen laut einem Urteil des ArbG Mannheim nicht.
Auch eine weit gefasste Klausel im Arbeitsvertrag zum Einsatzort ist kein Freibrief für Versetzungen. Soll ein schwerbehinderter Beschäftigter an einem weit entfernten Standort eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber die betrieblichen Interessen gegen dessen gesundheitliche Belastungen abwägen. Das hat das ArbG Krefeld entschieden.
Darf der Arbeitgeber von arbeitsunfähigen Beschäftigten verlangen, auf offene oder dringende Arbeiten hinzuweisen? Das LAG Baden-Württemberg hat dieser Praxis enge Grenzen gesetzt und eine weit gefasste Vertragsklausel für unwirksam erklärt.
Wer seinem Arbeitgeber eine kürzere Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte meldet als dem Finanzamt, geht ein erhebliches Risiko ein. So können widersprüchliche Angaben bei der Firmenwagennutzung nicht nur zu Steuernachforderungen führen, sondern auch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Wer auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) wissen möchte, was vergleichbare Kolleginnen und Kollegen verdienen, kann den Kreis der Vergleichspersonen nicht beliebig erweitern. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG den Auskunftsanspruch klar begrenzt – sowohl räumlich als auch zeitlich.