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Arbeitsrecht

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AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung
Bild: © Drazen-Zigic/iStock/Getty-Images-Plus

Der besondere Schutz schwerbehinderter Bewerber wirkt nur, wenn der potenzielle Arbeitgeber klar und nachvollziehbar über die Schwerbehinderung informiert wurde. Das ArbG Mannheim entschied, dass versteckte oder unvollständige Angaben in Anlagen oder an unerwarteter Stelle den Schwerbehindertenschutz nicht auslösen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer aufgrund der weiten Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, kann dafür bis zu 1.000 Euro im Monat von der Steuer absetzen. Zusätzliche Kosten, z. B. für einen Pkw-Stellplatz, werden bislang nicht berücksichtigt. Das könnte sich nun ändern: Laut einem Urteil des BFH sind Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar.

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Arbeitgeber muss Betriebsgelände nicht flächendeckend von Eis befreien
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Schnee- und Eisglätte im Winter bedroht nicht nur öffentliche Fußwege – auch auf Betriebsgeländen und Parkplätzen besteht die Gefahr, auf Schnee- und Eisflächen auszurutschen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München gelten für Arbeit­geber weniger strenge Verkehrssicherungspflichten.

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Umkleidezeiten sind auch bei Abwesenheit zu vergüten
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Zinkevych

Das BAG hat klargestellt, dass vergütungspflichtige Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gutgeschrieben werden müssen. Arbeitgeber dürfen Arbeitszeitkonten bei Abwesenheits­zeiten nicht kürzen.

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EuGH stellt klar: Fahrtzeiten gelten auch für Mitfahrer als Arbeitszeit
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sam Edwards

Kein Paukenschlag aus Luxemburg, sondern seit Jahren ständige Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Fahrten nach festen Vorgaben des Arbeitgebers auch für Mitfahrer als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten. Ein Urteil mit erheblichen Folgen für Arbeitszeit, Ruhezeiten und die Praxis im Betrieb.

Es gibt Arbeitnehmer, die irrtümlich davon ausgehen, dass ihr Urlaub automatisch sämtliche Kalendertage umfasst, also auch Feiertage und Wochenenden. Das BAG hat nun klargestellt, dass bei der Urlaubsberechnung nur Arbeitstage zählen. Eine fiktive Siebentagewoche gebe es nicht.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Nach einem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband kann ein neuer Entgelttarifvertrag keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis einer Verkäufern finden. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Suhl hervor. Mangels Tarifbindung sei keine normative Geltung des Tarifvertrags gegeben.

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Urlaubsabgeltung ist steuerlich begünstigt ­
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Bezahlt der Arbeitgeber einem Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre, kann diese steuerlich begünstigt sein. Das Finanzgericht (FG) Münster hat unlängst entschieden, dass die Leistung als außerordentliche Einkunft behandelt werden kann.

Nicht jede Inflation führt automatisch zu höheren Betriebsrenten. Die Anpassung ist kein Automatismus, sondern steht im Ermessen des Arbeitgebers. Das geht aus einer Entscheidung des BAG hervor, wonach Arbeitgeber Renten­anpassungen aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen dürfen.

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Krankheit während Freistellung geht zulasten des Arbeitnehmers
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Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer bereits genehmigten Freistellung zum Abbau eines Langzeitkontos, bleibt der Zeitabbau wirksam. Das LAG Köln hat entschieden, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht entfallen lässt. Das Risiko trägt der Arbeitnehmer.

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