Bewirbt sich ein Mann auf eine Stellenanzeige als „Sekretärin“ und wird abgelehnt, kann ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG in Betracht kommen. Eine eher pauschale Bewerbung, eine größere räumliche Distanz zum Arbeitsort sowie mehrere erhobene Diskriminierungsklagen genügen nicht, um ihn als „AGG-Hopper“ einzustufen.
Wer sich über mehrere Jahre hinweg wiederholt unmittelbar nach abgelehnten
Urlaubsverlängerungen arbeitsunfähig meldet, muss damit rechnen, dass der
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird und somit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.
Weigert sich der Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis über die Regelaltersgrenze hinaus
fortzusetzen, liegt darin grundsätzlich keine Altersdiskriminierung. Laut dem LAG München ist das AGG nicht verletzt, wenn es an einer vergleichbaren Situation zu anderen Beschäftigten fehlt und zudem kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht.
Wann beginnt die Arbeit eines Straßenbauers – erst auf der Baustelle oder bereits im Firmenbus auf der Fahrt dorthin? Das BAG stellte unlängst klar, dass ein Unfall auf dem Weg zu einer auswärtigen Baustelle als Arbeitsunfall „bei der Tätigkeit“ gelten kann und somit einen tariflichen Anspruch auf das tarifliche 13. Monatseinkommen begründet.
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) stellt die Erledigung eines natürlichen Bedürfnisses auf dem Arbeitsweg eine private Tätigkeit dar, die den Unfallversicherungsschutz unterbricht. Auch der Versuch, ein ins Rollen geratenes Fahrzeug zu stoppen, stelle keine Wiederaufnahme des versicherten Weges dar.
Vor den Arbeitsgerichten wird regelmäßig über die Wirksamkeit von Arbeitszeugnissen gestritten. Laut dem LAG Hamm muss ein qualifiziertes Zeugnis nicht nur inhaltlich zutreffend sein, sondern auch den formalen Anforderungen des Geschäftsverkehrs entsprechen. Fehlt ein ordnungsgemäßer Briefkopf, ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt.
Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat kein Recht auf eine Lohnerhöhung, wenn ein Mitglied der Vergleichsgruppe nur wegen der Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm eine höherwertige Tätigkeit erhält. Eine solche Höhergruppierung
ist laut dem LAG Nürnberg keine betriebsübliche Entwicklung.
Nicht nur die im Teilzeit- und Befristungsgesetz genannten Gründe ermöglichen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt auch von der Rechtsprechung entwickelte Befristungsoptionen. Eine davon ist die „personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“. Diese erfordert eine Anpassung der Befristungsdauer an die Amtszeit.
Am Arbeitsplatz kommt es mitunter zu Spannungen unter den Beschäftigten, die Konflikte auslösen können. Hier gilt es, die Emotionen im Zaun zu halten, denn ein körperlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder Kollegen kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen – auch bei langer Betriebszugehörigkeit.
Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) begründet laut dem ArbG Koblenz keinen automatischen Kündigungsschutz. Wer sich als Arbeitnehmer auf eine unzulässige Repressalie in Gestalt einer Kündigung beruft, muss konkrete Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen Meldung und Kündigung darlegen.