Es gibt keinen besonders geschützten Zeitraum rund um Erkrankungen oder Operationen, in dem ein Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht ausüben dürfte. Eine „Kündigung zur Unzeit“ ist daher in der Regel weder treu- noch sittenwidrig.
Hinweise von Whistleblowern aus der Belegschaft müssen ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Versäumt es der hierfür zuständige Arbeitnehmer, einen angezeigten Whistleblowing-Fall sachgemäß zu bearbeiten, kann ihn das den Job kosten – das zeigt ein Fall des ArbG Offenbach.
In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.
Das Einwurfeinschreiben galt lange als verlässlicher Nachweis für den Zugang wichtiger Schreiben. Mit der heutigen digitalen Zustellpraxis verliert dieses Instrument jedoch erheblich an Beweiskraft. Das LAG Hamburg hat hierzu eine für die betriebliche Praxis weitreichende Klarstellung getroffen.
Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.
Wer als Arbeitnehmer absichtlich falsche Arbeitszeiten dokumentiert, riskiert seinen Rauswurf. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern betonte in einem Urteil, dass ein vorsätzlich falsches Eintragen schwer kontrollierbarer Arbeitszeiten einen gravierenden Vertrauensbruch darstellt und eine Kündigung rechtfertigt.
Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne – das gilt besonders am Arbeitsplatz, wo es zu Konflikten kommen kann, in denen es auch mal hitzig zugeht und unschöne Worte fallen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich: Nicht jede unbedachte oder grobe Äußerung gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt automatisch eine Kündigung.
Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.
Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Probezeit in befristeten Arbeitsverträgen angemessen zur Gesamtdauer sein muss. Das BAG hat nun klargestellt, dass es dafür keinen festen Richtwert gibt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Dauer der Befristung und die Art der Tätigkeit.