Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Kündigung

UTB+
Zweijährige Haftzeit rechtfertigt Kündigung­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Irina Cheremisinova

Eine Haftstrafe führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist, wie lange der Beschäftigte aufgrund der Haft ausfällt und ob eine Rückkehr in den Betrieb konkret absehbar ist. Bei einer zu verbüßenden Reststrafe von zwei Jahren muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz laut einem Urteil des ArbG Stuttgart nicht freihalten.

Gratis
Keine Kündigung eines Prokuristen ohne Betriebsrat
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Jacoblund

Eine hohe Führungsposition mit Gesamtprokura macht einen Beschäftigten noch nicht zum leitenden Angestellten. Fehlen ihm eigenständige Personalbefugnisse, muss der Betriebsrat nach Meinung des ArbG Essen vor einer Kündigung angehört werden.

UTB+
Mängel im Anzeigeverfahren machen Kündigungen nicht unwirksam
Bild: © Dragon Claws / iStock / Getty Images Plus

Nicht jeder Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führt laut dem BAG zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Entscheidend sei, ob der Zweck des Anzeigeverfahrens trotz der falschen Angaben noch erreicht werden könne. Betriebsratsgremien sollten die Angaben des Arbeitgebers im Konsultationsverfahren sorgfältig prüfen.

Gratis
Steuerkarte genügt für Betriebsratsanhörung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/KackF

Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend über die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers informieren. Welche Bedeutung dabei Unterhaltspflichten haben und wie weit die Informationspflicht hier reicht, hat das LAG Bremen präzisiert.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Arbeitnehmer zur vertragsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit zwingend auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen, kann dies laut einem Urteil des ArbG Nordhausen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

UTB+
„Kenntnis“ der SBV ist keine Zustimmung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Karl-Hendrik Tittel

Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter ist keine bloße Formsache. Solange das Anhörungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen ist, darf die Kündigung grundsätzlich nicht erklärt werden. Der bloße Vermerk „Kenntnis“ genügt hierfür nicht.

UTB+
Betriebsrat kann Informationsfehler des Arbeitgebers heilen
Bild: ©PeopleImages / iStock / Getty Images Plus

Eine der zentralen Aufgaben des Betriebsrats besteht darin, sich für den Erhalt der Arbeitsplätze im Betrieb einzusetzen. Das gilt insbesondere im Vorfeld einer angekündigten Massenentlassung. Unterlaufen dem Arbeitgeber im Konsultationsverfahren Fehler, kann der Betriebsrat diese heilen.

UTB+
Schutz für Hinweisgeber nur bei kausaler Benachteiligung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Slphotography

Eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Compliance-Meldung begründet nicht automatisch einen Verstoß gegen das Repressalienverbot des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das BAG fordert hierfür einen konkreten ursächlichen Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung.

UTB+
Wer das BEM ignoriert riskiert die Kündigung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/VectorInspiratio

Wer über mehrere Jahre wiederholt mehr als sechs Wochen pro Jahr krank ist und vom Arbeitgeber angebotene BEM-Maßnahmen nicht wahrnimmt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Auch leicht sinkende Fehlzeiten oder die Größe des Unternehmens ändern daran nichts, entschied das LAG Köln.

Gratis
Pfeil zeigt nach links mit einer Person, Pfeil nach rechts mit vielen Personen
Bild: © z_wei/iStock/Getty Images Plus

Erfurt schafft Klarheit: Das BAG folgt dem EuGH und stärkt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Massenentlassungen. Kündigungen, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Gremium ausgesprochen werden, sind unwirksam.

1 von 7