„Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ reicht nicht für Rauswurf
Worum geht es?
Während einer Nachtschicht in einem Kfz-Werk kam es zwischen zwei Arbeitnehmern zu einer Diskussion über den Sprachwandel. Sie diskutierten darüber, dass man gewisse Begriffe heutzutage nicht mehr sagen dürfe. Am Ende des Gesprächs rief einer der Beschäftigten die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“. Ein Kollege, der das Gespräch mitgehört hatte, meldete den Vorfall dem Arbeitgeber. Er gab an, zudem durch die Verwendung des N-Worts vom Beschäftigten diskriminiert worden zu sein. Der Arbeitgeber wertete das Verhalten als schwerwiegende Pflichtverletzung und kündigte fristlos. Der Beschäftigte klagte gegen seinen Rauswurf.
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