BAG: Verdachtskündigung kann Kontaktaufnahme im Urlaub erfordern
Worum geht es?
Während einer ICE-Fahrt am 24.04.2023 soll ein tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, der bei dem Bahnbetreiber als Zugchef beschäftigt ist, einen Kollegen sexuell belästigt haben. Als das Unternehmen am 27.04. von den Vorwürfen erfuhr, war der Zugchef außer Dienst. Vom 02.05. bis 21.05.2023 befand er sich im Urlaub. Erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub am 22.05. konfrontierte der Arbeitgeber den Beschäftigten schriftlich mit dem Verdacht und zitierte ihn für den Folgetag zu einem Personalgespräch, an dem neben dem Zugchef und seinem Vorgesetzten auch ein Betriebsratsmitglied teilnahm.
…