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Urteilsticker Betriebsrat

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Keine Kündigung eines Prokuristen ohne Betriebsrat
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Eine hohe Führungsposition mit Gesamtprokura macht einen Beschäftigten noch nicht zum leitenden Angestellten. Fehlen ihm eigenständige Personalbefugnisse, muss der Betriebsrat nach Meinung des ArbG Essen vor einer Kündigung angehört werden.

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Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/AndreyPopov  

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Die Hürden für den Abbruch einer Betriebsratswahl sind hoch. Nur wenn die Wahl voraussichtlich nichtig ist, darf sie gestoppt werden. Hält der Wahlvorstand trotz gesunkener Belegschaftsstärke bewusst an der Wahl eines erheblich zu großen Gremiums fest, ist diese Schwelle nach Meinung des LAG Niedersachsen überschritten.

Wer dauerhaft aus dem Ausland arbeitet, kann trotz einer Rechtswahl für deutsches Recht dem dortigen Kündigungsschutz unterliegen. Die Rechtswahl darf nicht den Eindruck erwecken, dass ausschließlich deutsches Recht gilt. Sie muss erkennen lassen, dass zwingende Schutzvorschriften des Arbeitslandes unberührt bleiben.

Eine Freistellung lässt sich nicht gegen den Willen eines Betriebsratsmitglieds durchsetzen. Findet sich im Gremium niemand, der sein Amt freigestellt ausüben möchte, darf der Arbeitgeber daraus keinen groben Pflichtverstoß ableiten. Allein die fehlende Benennung von Freistellungskandidaten rechtfertigt keine Auflösung des Betriebsrats.

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