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Urteilsticker Betriebsrat

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Wie der Betriebsrat Arbeitsplätze sichern kann
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Daenin Arnee

Bei anhaltend schwacher Konjunktur zählt die Beschäftigungs­sicherung zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Der Schutz der Arbeitsplätze beginnt lange vor der ersten Kündigung. Auftragsrückgänge, Investitionsstopps und Verlagerungspläne sind deut­liche Warnsignale. Solange Handlungsspielraum besteht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln. Diese Sonderausgabe zeigt, wie das gelingt.

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Sozialplanprämie nur bei erfolg­reichem Clearingverfahren
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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus  

Homeoffice: Wann der Weg zum Imbiss versichert ist

Ein Betriebsratsvorsitzender hatte eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, obwohl der erforderliche Beschluss des Gremiums fehlte. Das BAG erklärt die Vereinbarung Jahre später für unwirksam. Welche wichtigen Lehren Sie daraus ziehen sollten, lesen Sie hier.

Tragfähige Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung erfordern Fakten statt Vermutungen. Aussagekräftige Kennzahlen und Einblick in die Personal-, Produktions- und Investitionsplanung bilden die Grundlage für überzeugende Vorschläge des Betriebsrats. Welche Informationen muss der Arbeitgeber rechtzeitig liefern – und wie fordert das Gremium sie gezielt an?

WICHTIG: neuer persönlicher Login!

Wir haben Sie bereits eingeladen, uns für den neuen Login Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen. 60 Prozent der Leser haben diese bereits hinterlegt. Sollten Sie noch keine E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, wenden Sie sich an service@weka.de. Beziehen Sie Ihr Abo über den Buchhandel, wenden Sie sich bitte an Ihren Handelspartner oder an handel@weka.de.

Arbeitsrecht

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Widerspruch gegen Einsicht in Entgeltlisten
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Wie der Betriebsrat Arbeitsplätze sichern kann
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Betriebsratswahl: Betriebsteil darf formlose Entscheidung treffen
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Keine Betriebsratswahl im Liefergebiet
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Zutrittsverbot kassiert: Gekündigte Betriebsrätin darf Betrieb betreten
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Einladung zur Wahlversammlung: Keine Übersetzung nötig
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Mehr Stimmen als Wähler: BAG kassiert Betriebsratswahl
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