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Urteilsticker Betriebsrat

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Ausfall kann Ein-Personen- Betriebsrat lahmlegen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Svitlana Hulko

Fällt das einzige Betriebsratsmitglied längere Zeit krankheits­bedingt aus und kann es wesentliche Aufgaben weder im Betrieb noch im Austausch mit dem Arbeitgeber wahrnehmen, kann der Betriebsrat laut dem LAG Niedersachsen funktionsunfähig sein.

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Wahlabbruch setzt drohende Nichtigkeit der Wahl voraus
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Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert regelmäßig eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten. Spezialisten gehören nicht zum Vergleichskreis, wenn sie mit anderen Arbeitnehmern nicht austauschbar sind. Die Spezialisierung auf bestimmte Produkte genügt dafür jedoch grundsätzlich nicht, meint das Hessische LAG.

Werden Ort und Zeit für das Öffnen der Briefwahlunterlagen nicht gesondert bekannt gemacht, ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend unwirksam. Nach dem BAG bleibt die Öffentlichkeit gewahrt, wenn der Wahlvorstand die Unter­lagen vor der Auszählung in der angekündigten öffentlichen Sitzung öffnet und prüft.

Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.

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