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Rechte des Betriebsrates

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Ausfall kann Ein-Personen- Betriebsrat lahmlegen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Svitlana Hulko

Fällt das einzige Betriebsratsmitglied längere Zeit krankheits­bedingt aus und kann es wesentliche Aufgaben weder im Betrieb noch im Austausch mit dem Arbeitgeber wahrnehmen, kann der Betriebsrat laut dem LAG Niedersachsen funktionsunfähig sein.

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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf vollständigen Compliance-Bericht
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.

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Fehlende Bereitschaft zur Freistellung ist kein Auflösungsgrund
Bild: © monkeybusinessimages / iStock / Getty Images Plus

Eine Freistellung lässt sich nicht gegen den Willen eines Betriebsratsmitglieds durchsetzen. Findet sich im Gremium niemand, der sein Amt freigestellt ausüben möchte, darf der Arbeitgeber daraus keinen groben Pflichtverstoß ableiten. Allein die fehlende Benennung von Freistellungskandidaten rechtfertigt keine Auflösung des Betriebsrats.

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Betriebsübergang allein ist noch keine Betriebsänderung
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Wechselt lediglich der Inhaber eines Betriebs, während Belegschaft, Maschinen und Arbeitsabläufe unverändert bleiben, liegt nach einem Urteil des LAG Niedersachsen keine Betriebsänderung vor. Die Einsetzung einer Einigungsstelle kommt in Betracht, wenn es Anhaltspunkte für eine Stilllegung, Verlagerung oder Umgestaltung des Betriebs gibt.

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Wie der Betriebsrat Arbeitsplätze sichern kann
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Daenin Arnee

Bei anhaltend schwacher Konjunktur zählt die Beschäftigungs­sicherung zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Der Schutz der Arbeitsplätze beginnt lange vor der ersten Kündigung. Auftragsrückgänge, Investitionsstopps und Verlagerungspläne sind deut­liche Warnsignale. Solange Handlungsspielraum besteht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln. Diese Sonderausgabe zeigt, wie das gelingt.

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Ohne Beschluss keine Betriebsvereinbarung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/K Ching Ching

Ein Betriebsratsvorsitzender hatte eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, obwohl der erforderliche Beschluss des Gremiums fehlte. Das BAG erklärt die Vereinbarung Jahre später für unwirksam. Welche wichtigen Lehren Sie daraus ziehen sollten, lesen Sie hier.

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Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/AndreyPopov

Tragfähige Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung erfordern Fakten statt Vermutungen. Aussagekräftige Kennzahlen und Einblick in die Personal-, Produktions- und Investitionsplanung bilden die Grundlage für überzeugende Vorschläge des Betriebsrats. Welche Informationen muss der Arbeitgeber rechtzeitig liefern – und wie fordert das Gremium sie gezielt an?

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Mit Kurzarbeit Kündigungen vermeiden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Ralf Geithe

Aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur geraten zahlreiche Unternehmen wirtschaftlich unter Druck. Brechen Aufträge ein, können sie ihre Beschäftigten häufig nicht mehr im bisherigen Umfang einsetzen. Das wirtschaftliche Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber: Auch wenn er weniger Arbeit anbieten kann, bleibt der Vergütungsanspruch der Beschäftigten regelmäßig bestehen. Einen möglichen Ausweg bietet die Kurzarbeit. Sie ermöglicht es, vorübergehende Arbeitsausfälle zu über­brücken und Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar Arbeitsplätze abzubauen.

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