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Rechte des Betriebsrates

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Wie der Betriebsrat Arbeitsplätze sichern kann
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Daenin Arnee

Bei anhaltend schwacher Konjunktur zählt die Beschäftigungs­sicherung zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Der Schutz der Arbeitsplätze beginnt lange vor der ersten Kündigung. Auftragsrückgänge, Investitionsstopps und Verlagerungspläne sind deut­liche Warnsignale. Solange Handlungsspielraum besteht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln. Diese Sonderausgabe zeigt, wie das gelingt.

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Ohne Beschluss keine Betriebsvereinbarung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/K Ching Ching

Ein Betriebsratsvorsitzender hatte eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, obwohl der erforderliche Beschluss des Gremiums fehlte. Das BAG erklärt die Vereinbarung Jahre später für unwirksam. Welche wichtigen Lehren Sie daraus ziehen sollten, lesen Sie hier.

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Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/AndreyPopov

Tragfähige Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung erfordern Fakten statt Vermutungen. Aussagekräftige Kennzahlen und Einblick in die Personal-, Produktions- und Investitionsplanung bilden die Grundlage für überzeugende Vorschläge des Betriebsrats. Welche Informationen muss der Arbeitgeber rechtzeitig liefern – und wie fordert das Gremium sie gezielt an?

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Mit Kurzarbeit Kündigungen vermeiden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Ralf Geithe

Aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur geraten zahlreiche Unternehmen wirtschaftlich unter Druck. Brechen Aufträge ein, können sie ihre Beschäftigten häufig nicht mehr im bisherigen Umfang einsetzen. Das wirtschaftliche Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber: Auch wenn er weniger Arbeit anbieten kann, bleibt der Vergütungsanspruch der Beschäftigten regelmäßig bestehen. Einen möglichen Ausweg bietet die Kurzarbeit. Sie ermöglicht es, vorübergehende Arbeitsausfälle zu über­brücken und Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar Arbeitsplätze abzubauen.

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Arbeitszeitverkürzung kann Beschäftigung sichern
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Beschäftigungssicherung kann auch bedeuten, vorübergehend an der Arbeitszeituhr zu drehen. Fehlen Aufträge oder geht die Produktion zurück, kann eine befristete Verkürzung der Arbeitszeit Entlassungen vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Betriebsparteien die Aspekte Arbeitszeit, Vergütung, tarifliche Vorgaben und Arbeitsverträge rechtlich aufeinander abstimmen. Aufgabe des Betriebsrats ist es, für eine faire Lastenverteilung sowie verbindliche Beschäftigungsgarantien zu sorgen.

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Klare Vereinbarungen für sichere Beschäftigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Gopixa

Ein Beschäftigungspaket darf nicht einseitig einen Verzicht von den Beschäftigten verlangen. Leistet die Belegschaft einen Beitrag, muss sich auch der Arbeitgeber verbindlich verpflichten – z.B. zu einem Kündigungsverzicht, zum Erhalt des Standorts, zu Investitionen, Qualifizierung oder zur Rückführung fremdvergebener Arbeiten. Die folgenden Bausteine helfen, aus allgemeinen Absichten konkrete und überprüfbare Vereinbarungen zu machen.

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