Fällt das einzige Betriebsratsmitglied längere Zeit krankheitsbedingt aus und kann es wesentliche Aufgaben weder im Betrieb noch im Austausch mit dem Arbeitgeber wahrnehmen, kann der Betriebsrat laut dem LAG Niedersachsen funktionsunfähig sein.
Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.
Eine Freistellung lässt sich nicht gegen den Willen eines Betriebsratsmitglieds durchsetzen. Findet sich im Gremium niemand, der sein Amt freigestellt ausüben möchte, darf der Arbeitgeber daraus keinen groben Pflichtverstoß ableiten. Allein die fehlende Benennung von Freistellungskandidaten rechtfertigt keine Auflösung des Betriebsrats.
Wechselt lediglich der Inhaber eines Betriebs, während Belegschaft, Maschinen und Arbeitsabläufe unverändert bleiben, liegt nach einem Urteil des LAG Niedersachsen keine Betriebsänderung vor. Die Einsetzung einer Einigungsstelle kommt in Betracht, wenn es Anhaltspunkte für eine Stilllegung, Verlagerung oder Umgestaltung des Betriebs gibt.
Bei anhaltend schwacher Konjunktur zählt die Beschäftigungssicherung zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Der Schutz der Arbeitsplätze beginnt lange vor der ersten Kündigung. Auftragsrückgänge, Investitionsstopps und Verlagerungspläne sind deutliche Warnsignale. Solange Handlungsspielraum besteht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln. Diese Sonderausgabe zeigt, wie das gelingt.
Ein Betriebsratsvorsitzender hatte eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, obwohl der erforderliche Beschluss des Gremiums fehlte. Das BAG erklärt die Vereinbarung Jahre später für unwirksam. Welche wichtigen Lehren Sie daraus ziehen sollten, lesen Sie hier.
Tragfähige Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung erfordern Fakten statt Vermutungen. Aussagekräftige Kennzahlen und Einblick in die Personal-, Produktions- und Investitionsplanung bilden die Grundlage für überzeugende Vorschläge des Betriebsrats. Welche Informationen muss der Arbeitgeber rechtzeitig liefern – und wie fordert das Gremium sie gezielt an?
Aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur geraten zahlreiche Unternehmen wirtschaftlich unter Druck. Brechen Aufträge ein, können sie ihre Beschäftigten häufig nicht mehr im bisherigen Umfang einsetzen. Das wirtschaftliche Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber: Auch wenn er weniger Arbeit anbieten kann, bleibt der Vergütungsanspruch der Beschäftigten regelmäßig bestehen. Einen möglichen Ausweg bietet die Kurzarbeit. Sie ermöglicht es, vorübergehende Arbeitsausfälle zu überbrücken und Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar Arbeitsplätze abzubauen.