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Allgemein

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Arbeitnehmer muss Kosten für Abschiedsfeier nicht versteuern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Monkeybusinessimages

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Abschiedsfeier für einen aus dem Betrieb ausscheidenden Beschäftigten und übernimmt sämtliche Kosten, so fällt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kein steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Ausscheidenden an, sofern es sich bei der Feier um eine betriebliche Veranstaltung handelt.

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Mann tippt auf ein Icon zum Thema Recht
Bild: © Supatman / iStock / Getty Images Plus

In nur 45 Minuten erfahren Sie, welche wichtigen neuen Urteile es gibt und welche Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Sie unbedingt kennen sollten.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Laufende Gewinnanteile aus einer typischen stillen Mitarbeiterbeteiligung sind keine Einkünfte aus Arbeitslohn, sondern gelten als Kapitaleinkünfte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Entscheidend sei, dass die Zahlungen aus dem Beteiligungsverhältnis resultieren und nicht aus dem Arbeitsverhältnis.

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Illustration mit roter und grüner, an der Gedankenspiralen ins Gehirn einer Frau verlaufen
Bild: © Marina113/iStock/Getty Images Plus

In nur 45 Minuten erfahren Sie, welche Belastungsfaktoren es gibt und wie der Betriebsrat hier am besten helfen kann.

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„Hypothetische Karriere“: Betriebsratswissen kann Gehalt steigern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Peshkov

Laut einem Beschluss des BAG hat Betriebsratsarbeit nicht nur einen ideellen, sondern mitunter auch einen finanziellen Wert. Demnach können Qualifikationen, die durch das Betriebsratsamt erworben wurden, eine „fiktive Beförderung“ rechtfertigen, sodass freigestellte Mitglieder unter Umständen ein höheres Gehalt fordern können.

In 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie die Wahl am besten vorbereiten und wie der Ablauf am Wahltag reibungslos gelingt.

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Arbeitgeber darf Ablauf von Taschenkontrollen nicht einseitig ändern
Bild: © Oleksandr Sadovenko/iStock/Getty Images Plus

Im Betrieb geltende Regelungen zu mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden. Jede Änderung ohne Zustimmung des Betriebsrats verletzt laut einem Beschluss des LAG Berlin-Branden­burg die Mitbestimmungsrechte des Gremiums.

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Kein Raum für Interessenausgleich bei erfolgter Betriebsverlegung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/IPGGutenbergUKLtd

Ist eine Betriebsänderung bereits vollständig umgesetzt, kann der Betriebsrat weder auf die Planung noch auf die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme Einfluss nehmen. Ein Interessenausgleich kommt in diesem Stadium laut dem Hessischen LAG nicht mehr in Betracht, da die Einigungsstelle nur geplante Änderungen regeln kann.

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Menschen stehen Schlange vor einer Wahlurne
Bild: © lustradani_/DigitalVision-Vectors/Getty Images Plus

In nur 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie den Ablauf am Wahltag am besten gestalten und worauf Sie dabei achten sollten.

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Person hält ein Quadrat mit einem roten X hoch, ein Quadrat mit einem grünen Haken liegt auf einem Tisch
Bild: © Wipada Wipawin / iStock / Getty Images Plus

In nur 45 Minuten erfahren Sie, welche Fragen häufig falsch beurteilt werden und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

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