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Kündigungsschutzklage

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Spezialisierung schließt Sozial­auswahl nicht aus
Bild: ©StockRocket / iStock / Getty Images Plus

Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert regelmäßig eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten. Spezialisten gehören nicht zum Vergleichskreis, wenn sie mit anderen Arbeitnehmern nicht austauschbar sind. Die Spezialisierung auf bestimmte Produkte genügt dafür jedoch grundsätzlich nicht, meint das Hessische LAG.

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Zweijährige Haftzeit rechtfertigt Kündigung­
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Eine Haftstrafe führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist, wie lange der Beschäftigte aufgrund der Haft ausfällt und ob eine Rückkehr in den Betrieb konkret absehbar ist. Bei einer zu verbüßenden Reststrafe von zwei Jahren muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz laut einem Urteil des ArbG Stuttgart nicht freihalten.

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Beim Kündigungsschutz zählt der tatsächliche Personalbestand
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Wirbt ein Unternehmen auf seiner Website mit zwölf Beschäftigten, begründet dies nicht die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Entscheidend ist, wer tatsächlich im Betrieb beschäftigt wird und mit welchem Arbeitszeitumfang. Eine werbliche Selbstdarstellung allein genügt nicht, um den Schwellenwert zu belegen.

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Sozialplanprämie nur bei erfolg­reichem Clearingverfahren
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Ein Wechsel des Arbeitsorts führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine Sozial­planleistung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu klären, ob einem Arbeitnehmer die im Sozialplan vorgesehene Wechselprämie von 12.000 Euro zusteht, wenn seine Versetzung erst nach einem erfolgreich geführten Kündigungsschutzprozess erfolgte.

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Steuerkarte genügt für Betriebsratsanhörung
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Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend über die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers informieren. Welche Bedeutung dabei Unterhaltspflichten haben und wie weit die Informationspflicht hier reicht, hat das LAG Bremen präzisiert.

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Richter und Justitia
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Der Entzug der Fahrerlaubnis kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Arbeitnehmer zur vertragsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit zwingend auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen, kann dies laut einem Urteil des ArbG Nordhausen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

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Kündigung scheitert an fehlenden Ermittlungen des Arbeitgebers
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Der Vorwurf, Kolleginnen und Kollegen für einen neuen Arbeitgeber abzuwerben, rechtfertigt nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Lässt sich der Arbeitgeber mit der Aufklärung des Sachverhalts zu viel Zeit und verzichtet er auf eine erforderliche Abmahnung, ist die Kündigung unwirksam. Das zeigt ein Urteil des ArbG Arnsberg.

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„Kenntnis“ der SBV ist keine Zustimmung
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Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter ist keine bloße Formsache. Solange das Anhörungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen ist, darf die Kündigung grundsätzlich nicht erklärt werden. Der bloße Vermerk „Kenntnis“ genügt hierfür nicht.

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Arbeitgeber darf aus wichtigem Grund von Zeugnisinhalt abweichen
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Ein gerichtlicher Vergleich kann den Arbeitgeber verpflichten, einem Beschäftigten ein Arbeitszeugnis nach dessen Vorstellungen zu erteilen. Kommt es zum Streit über die Richtigkeit einzelner Formulierungen, lässt sich die Ausstellung des gewünschten Zeugnisses laut dem BAG nicht ohne Weiteres per Zwangsvollstreckung durchsetzen.

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Wer das BEM ignoriert riskiert die Kündigung
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Wer über mehrere Jahre wiederholt mehr als sechs Wochen pro Jahr krank ist und vom Arbeitgeber angebotene BEM-Maßnahmen nicht wahrnimmt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Auch leicht sinkende Fehlzeiten oder die Größe des Unternehmens ändern daran nichts, entschied das LAG Köln.

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