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Einigungsstelle

In Unternehmen mit mehreren Betrieben ist nicht immer der Gesamtbetriebsrat zuständig. Entscheidend ist der konkrete Regelungsgegenstand. So kann eine Kleider­ordnung in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fallen, während der örtliche Betriebsrat ergänzende Regelungen zum Gesundheitsschutz treffen darf.

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Einigungsstelle darf Bonustopf nicht selbst festlegen
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass eine Einigungsstelle nicht über die Höhe des Budgets für Bonuszahlungen entscheiden darf. Ein Einigungsstellenspruch zur erfolgsabhängigen Vergütung ist daher unwirksam, wenn er das Bonusvolumen festlegt oder die Entscheidung über dessen Verteilung weitgehend dem Arbeitgeber überlässt.

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Dienstpläne nur mit Betriebsrat: Gericht stoppt Arbeitgeber
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Klare Ansage des LAG Berlin-Brandenburg: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung lässt sich nicht durch organisatorische Änderungen umgehen. Das gilt selbst dann, wenn Leitungsfunktionen oder Entscheidungsbefugnisse ins Ausland verlagert werden.

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Kein Kurzarbeitergeld bei betriebsüblichem Arbeitsausfall
Bild: ©Zoey106 / iStock / Getty Images Plus

Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um vorübergehende Arbeitsausfälle abzufedern. Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben laut einem Urteil des SG Konstanz Betriebe mit wiederkehrenden Arbeitsausfällen, die auf dauerhafte strukturelle Probleme zurückzuführen sind.

Grundsätzlich erfordert die Ausübung des Mitbestimmungsrechts im Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung. Doch es gibt Ausnahmen: Laut einem Beschluss des LAG Köln kann der Betriebsrat ohne entsprechende Analyse eine Einigungsstelle fordern, wenn Gesundheitsgefahren im Betrieb offensichtlich sind und sich bereits realisiert haben.

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Einigungsstelle auch ohne Vorverhandlungen möglich
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Ein Betriebsrat, der im Zuge einer Betriebsänderung auf ein Mitverhandeln eines Gewerkschaftsvertreters pocht, riskiert eine frühzeitige Einsetzung einer Einigungs­stelle. Denn laut einem Beschluss des ArbG Weiden kann diese in einem solchen Fall ausnahmsweise auch ohne Vorverhandlungen eingesetzt werden.

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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
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Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keine Vorgabe, wonach der Arbeitgeber mit einer beteiligungspflichtigen Maßnahme so lange warten muss, bis im Betrieb ein funktionsfähiger Betriebsrat vorhanden ist.

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Unvollständiger Einigungsstellenspruch
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Wird den Betriebsparteien ein Einigungsstellenspruch in einer Fassung zugeleitet, die nicht vollständig mit dem von der Einigungsstelle tatsächlich beschlossenen Spruch übereinstimmt, ist der Spruch nach einem Urteil des BAG unwirksam. Eine spätere Berichtigung durch den Vorsitzenden genügt nicht, um diesen Mangel zu heilen.

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Parkhaus
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Rügt der Betriebsrat die Verlegung eines Firmenparkplatzes und damit verbundene längere Wege zum Betriebsgelände, so ist die Einigungsstelle hierfür nicht zuständig, entschied unlängst das LAG Köln.

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Zusammenarbeit
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Sind weder Konzernbetriebsrat noch Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig, können laut dem LAG Köln zur Regelung derselben Angelegenheit zwei Einigungsstellen eingesetzt werden. Zur Vermeidung widersprüchlicher Beschlüsse ist es in diesen Fällen angezeigt, denselben Vorsitzenden für beide Einigungsstellen zu bestellen.

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