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fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung einer Gender-Gegnerin unwirksam
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Chiewr

Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeit­gebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.

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Fristlose Kündigung unwirksam: Rangelei ist kein Kündigungsgrund
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Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.

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Richter und Justitia
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Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.

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Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt ist Kündigungsgrund
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Wer sich per Mausklick krankschreiben lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, riskiert laut einem aktuellen Urteil des LAG Hamm seinen Job. Demnach verletzt eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliches Gespräch die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in erheblicher Weise.

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Handyverbot bei Arbeit
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Ein tätlicher Angriff am Arbeitsplatz ist eine gravierende Pflichtverletzung. Wer gegenüber seinem Vorgesetzten die Beherrschung verliert, riskiert den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Das gilt laut dem LAG Niedersachsen auch für den Fall, dass es „nur“ zu einem Stoß oder Tritt ohne Verletzungsfolge kommt.

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Schrauben
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Ist das Erschleichen dreier Schrauben eine bloße Lappalie oder ein triftiger Kündigungsgrund? Das ArbG Bonn entschied, dass ein Betriebsratsvorsitzender nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht fristlos entlassen werden darf, weil er drei Schrauben im Wert von 28 Cent an einen Kollegen weitergegeben hatte.

Eine unfreiwillige Versetzung stößt bei den meisten Beschäftigten auf wenig Begeisterung. Der Verlust vertrauter Kollegen sowie der gewohnten Arbeitsumgebung wiegt oft schwer. Sind im Arbeitsvertrag keine konkreten Angaben zum Einsatzort enthalten, stehen die Chancen schlecht, erfolgreich gegen die Versetzung vorzugehen.

Das ArbG Solingen hat den Rauswurf eines Lagerarbeiters wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne eigene Beweisaufnahme und trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt. Es stellte fest, dass jede sexuelle Belästigung grundsätzlich und ohne vorherige Abmahnung geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

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Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen rechtfertigt Rauswurf
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Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und in grober Weise grundlegende Sorgfaltspflichten, so handelt es sich laut einem Urteil des LAG Niedersachsen dabei um ein arbeitsplatzunabhängiges Fehlverhalten, das dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb unzumutbar macht.

Der Rauswurf eines sich noch in der Probezeit befindlichen Auszubildenden des Axel-Springer-Konzerns, der ein Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel bei YouTube eingestellt hatte, ist laut dem ArbG Berlin wirksam.

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