Ausschlussfrist versäumt: Kündigung erfolgt fristgerecht statt fristlos
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war seit 2000 beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) beschäftigt, zuletzt als Direktor. In dieser Funktion beriet er den Verwaltungsausschuss u. a. bei Kapitalanlagen für die Altersversorgung der Pflichtmitglieder. Parallel war er Geschäftsführer, Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglied bei zahlreichen Gesellschaften, in die das VZB investiert hatte. Im Laufe des Jahres 2025 stellten Wirtschaftsprüfer fest, dass die Anlagen mutmaßlich deutlich weniger wert sind als angenommen. Im Raum steht eine Versorgungslücke von rund einer Milliarde Euro. Das VZB wirft dem Direktor vor, seine Doppelrolle zur persönlichen Bereicherung missbraucht zu haben und kündigte am 11.09.2025 fristlos, hilfsweise ordentlich zum 30.09.2026. Der Arbeitnehmer reagierte mit einer Kündigungsschutzklage auf seinen Rauswurf.
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