Ein Betriebsrat, der im Zuge einer Betriebsänderung auf ein Mitverhandeln eines Gewerkschaftsvertreters pocht, riskiert eine frühzeitige Einsetzung einer Einigungsstelle. Denn laut einem Beschluss des ArbG Weiden kann diese in einem solchen Fall ausnahmsweise auch ohne Vorverhandlungen eingesetzt werden.
Stellenausschreibungen bergen erhebliches Konfliktpotenzial – vor allem, wenn Details fehlen. Das BAG hat jetzt klargestellt, dass eine innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht nur Angaben zu den Aufgaben und Qualifikationen der Stelle enthalten muss, sondern regelmäßig auch zum Arbeitszeitvolumen.
Das Thema Kopftuch beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig. Jetzt hat das BAG klargestellt, dass am Flughafen tätige Luftsicherheitsassistentinnen auch mit religiösem Kopftuch arbeiten dürfen. Ein pauschales Verbot oder eine Absage wegen des Kopftuchs ist eine unzulässige Benachteiligung nach dem AGG.
Das BAG hat ein wichtiges, arbeitnehmerfreundliches Urteil zur Lohngerechtigkeit gefällt: Lohnerhöhungen dürfen nicht willkürlich an neue Arbeitsverträge geknüpft werden. Auch Beschäftigte mit alten Verträgen haben Anspruch auf die Erhöhung, wenn Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Lage profitieren.
Der besondere Schutz schwerbehinderter Bewerber wirkt nur, wenn der potenzielle Arbeitgeber klar und nachvollziehbar über die Schwerbehinderung informiert wurde. Das ArbG Mannheim entschied, dass versteckte oder unvollständige Angaben in
Anlagen oder an unerwarteter Stelle den Schwerbehindertenschutz nicht auslösen.
Wer aufgrund der weiten Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, kann dafür bis zu 1.000 Euro im Monat von der Steuer absetzen. Zusätzliche Kosten, z. B. für einen Pkw-Stellplatz, werden bislang nicht berücksichtigt. Das könnte sich nun ändern: Laut einem Urteil des BFH sind Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar.
Schnee- und Eisglätte im Winter bedroht nicht nur öffentliche Fußwege – auch auf Betriebsgeländen und Parkplätzen besteht die Gefahr, auf Schnee- und Eisflächen auszurutschen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München gelten für Arbeitgeber weniger strenge Verkehrssicherungspflichten.
Das BAG hat klargestellt, dass vergütungspflichtige Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gutgeschrieben werden müssen. Arbeitgeber dürfen Arbeitszeitkonten bei Abwesenheitszeiten nicht kürzen.