Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können den Jobwechsel erheblich einschränken. Wer kurzfristig zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln will, braucht im Eilverfahren gewichtige Gründe. Laut dem ArbG Heilbronn besteht ohne existenzielle Notlage in der Regel kein Anspruch auf eine zügige gerichtliche Klärung im Eilverfahren.
Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt. Arbeitgeber dürfen ihn nicht willkürlich einschränken. Nach einem Urteil des Thüringer LAG sind pauschale Begrenzungen auf eine bestimmte Dauer unzulässig. Urlaub darf nur bei Vorliegen konkreter betrieblicher oder persönlicher Gründe gekürzt oder geteilt werden.
Arbeitgeber können Beschäftigten im Rahmen ihres Weisungsrechts eine andere Tätigkeit zuweisen. Voraussetzung für eine wirksame Versetzung ist die Gleichwertigkeit der neuen Tätigkeit. Führt sie zu einer deutlichen Verkleinerung des Verantwortungsbereichs, fehlt es laut dem LAG Niedersachsen regelmäßig an der erforderlichen Gleichwertigkeit.
Stress am Arbeitsplatz kann Herz und Kreislauf belasten. Studien zufolge ist erheblicher Arbeitsstress mit einem deutlich erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden. Laut dem SG Dortmund hat eine Witwe, deren Mann einem plötzlichen Herztod am Arbeitsplatz erlag, Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.
Arbeitgeber setzen ihren in Rufbereitschaft tätigen Beschäftigten häufig enge Zeitvorgaben. Doch das hat Grenzen. Laut einem Urteil des LAG Niedersachsen können starre Vorgaben zur Verfügbarkeit unzulässig sein. Entscheidend sei, ob die Beschäftigten ihre Freizeit noch sinnvoll nutzen können.
Das ArbG Hamm wies die Klage eines AGG-Hoppers auf Entschädigung von mindestens 45.000 Euro ab. Der Kläger hatte behauptet, seine Bewerbung sei wegen seiner Schwerbehinderung abgelehnt worden, und bemängelt, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Gerichtsfeste Belege blieb er schuldig.
Wer im Homeoffice arbeitet und nach Feierabend das Arbeitszimmer verlässt, ist bei einem Sturz auf der Treppe in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch das Mitführen eines dienstlichen Smartphones ändert daran nichts.
Ein ärztliches Attest hat einen hohen Beweiswert. Stellt ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, ohne den Patienten persönlich untersucht zu haben, kann der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der AU haben. Laut dem LAG Niedersachsen besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.
Kürzt eine Betriebsvereinbarung eine freiwillige Anwesenheitsprämie auch bei streikbedingten Fehltagen, so liegt darin keine verdeckte Streikbruchprämie, entschied das LAG Nürnberg. Zweck der Regelung sei die Honorierung geleisteter Arbeitszeit und nicht die Sanktionierung streikender Beschäftigter.