Fehlerhaftes Arbeitszeugnis rechtfertigt Zwangsgeld
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen, wonach dieser verpflichtet war, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note „sehr gut“ zu erteilen. Der Arbeitnehmerin wurde ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Nach Vorlage eines Entwurfs stellte der Arbeitgeber ein Zeugnis aus, das weder auf Geschäftspapier gedruckt noch mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf versehen war. Daraufhin leitete die Arbeitnehmerin die Zwangsvollstreckung ein und beantragte die Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft. Das Arbeitsgericht setzte ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro fest. Hiergegen legte der Arbeitgeber Beschwerde ein und machte geltend, ein ordnungsgemäßes Zeugnis erstellt zu haben. Die Arbeitnehmerin bestritt jedoch den
Zugang eines entsprechenden Dokuments.
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