Kein Paukenschlag aus Luxemburg, sondern seit Jahren ständige Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Fahrten nach festen Vorgaben des Arbeitgebers auch für Mitfahrer als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten. Ein Urteil mit erheblichen Folgen für Arbeitszeit, Ruhezeiten und die Praxis im Betrieb.
Es gibt Arbeitnehmer, die irrtümlich davon ausgehen, dass ihr Urlaub automatisch sämtliche Kalendertage umfasst, also auch Feiertage und Wochenenden. Das BAG hat nun klargestellt, dass bei der Urlaubsberechnung nur Arbeitstage zählen. Eine fiktive Siebentagewoche gebe es nicht.
Nach einem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband kann ein neuer Entgelttarifvertrag keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis einer Verkäufern finden. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Suhl hervor. Mangels Tarifbindung sei keine normative Geltung des Tarifvertrags gegeben.
Bezahlt der Arbeitgeber einem Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre, kann diese steuerlich begünstigt sein. Das Finanzgericht (FG) Münster hat unlängst entschieden, dass die Leistung als außerordentliche Einkunft behandelt werden kann.
Nicht jede Inflation führt automatisch zu höheren Betriebsrenten. Die Anpassung ist kein Automatismus, sondern steht im Ermessen des Arbeitgebers. Das geht aus einer Entscheidung des BAG hervor, wonach Arbeitgeber Rentenanpassungen aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen dürfen.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer bereits genehmigten Freistellung zum Abbau eines Langzeitkontos, bleibt der Zeitabbau wirksam. Das LAG Köln hat entschieden, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht entfallen lässt. Das Risiko trägt der Arbeitnehmer.
Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitkräften nicht benachteiligt werden. Eine Regelung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden, ist laut dem BAG unwirksam. Die Zuschlagsgrenzen müssen proportional zur individuellen Arbeitszeit abgesenkt werden.
Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderten Bewerbern einen Ersatztermin für ein Vorstellungsgespräch anbieten, wenn diese den ursprünglichen Termin aus triftigem Grund nicht wahrnehmen können. Unterbleibt dies, kann das ein Indiz für eine Diskriminierung sein und AGG-Entschädigungsansprüche auslösen.