Eine freiwillige Lohnerhöhung entsprechend der Inflationsrate klingt attraktiv – rechtlich ist sie jedoch problematisch. Ein Urteil des LAG Köln zeigt, warum Beschäftigte trotz einer unwirksamen Preisindexklausel Ansprüche auf bereits zugesagte Entgelterhöhungen behalten können.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass eine Einigungsstelle nicht über die Höhe des Budgets für Bonuszahlungen entscheiden darf. Ein Einigungsstellenspruch zur erfolgsabhängigen Vergütung ist daher unwirksam, wenn er das Bonusvolumen festlegt oder die Entscheidung über dessen Verteilung weitgehend dem Arbeitgeber überlässt.
Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder sorgt seit Jahren für Rechtsunsicherheit. Das BAG hat nun die Voraussetzungen einer sogenannten fiktiven Beförderung präzisiert und klargestellt, warum bloße Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um eine höhere Vergütung zu beanspruchen.
Wer seinem Arbeitgeber eine kürzere Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte meldet als dem Finanzamt, geht ein erhebliches Risiko ein. So können widersprüchliche Angaben bei der Firmenwagennutzung nicht nur zu Steuernachforderungen führen, sondern auch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Fehlt in einer Betriebsvereinbarung eine ausdrückliche Kürzungsregel für variable Vergütungsbestandteile, bedeutet das nicht automatisch, dass diese ungekürzt zu zahlen sind. Das LAG Hamm hat entschieden, dass variable Vergütungsbestandteile, auch ohne ausdrückliche Kürzungsregelung zeitanteilig gekürzt werden können.
Wer auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) wissen möchte, was vergleichbare Kolleginnen und Kollegen verdienen, kann den Kreis der Vergleichspersonen nicht beliebig erweitern. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG den Auskunftsanspruch klar begrenzt – sowohl räumlich als auch zeitlich.
Hat der Arbeitgeber Überstunden abgerechnet und ausbezahlt, kann er diese nicht allein aufgrund später aufkommender Zweifel zurückfordern. Eine hohe Zahl vergüteter Überstunden und laufende Ermittlungen gegen Vorgesetzte reichen nach einem Urteil des ArbG Nordhausen nicht aus, um bereits ausgezahlte Vergütung zurückzufordern.
Versäumt der Arbeitgeber die rechtzeitige Vorgabe von Unternehmenszielen, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Das BAG geht in solchen Fällen regelmäßig von einer Zielerreichung von 100 % aus. Das Urteil stärkt die Rechte betroffener Beschäftigter und zeigt, worauf Betriebsräte bei variablen Vergütungssystemen achten sollten.
Mehr Verantwortung, ein erweiterter Aufgabenbereich, zusätzliche fachliche Anforderungen und dennoch kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung und damit mehr Geld? Das LAG Niedersachsen stellt klar: Entscheidend ist nicht die gefühlte Wertigkeit der Tätigkeit, sondern ob die tariflichen Anforderungen der höheren Entgeltgruppe erfüllt sind.
Arbeitgeber dürfen Tariflohnerhöhungen nicht einseitig auf freiwillige Zulagen anrechnen, wenn dadurch die Verteilung der Vergütung im Betrieb verändert wird. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Bielefeld hervor. Ohne Beteiligung des Betriebsrats ist eine solche Anrechnung unwirksam.