Arbeit zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr klingt nach Nachtarbeit. Doch reicht das automatisch für einen Anspruch auf tarifliche Nachtschichtzuschläge? Nach einem Urteil des Thüringer LAG lautet die Antwort: nein. Entscheidend ist nicht allein die Uhrzeit, sondern die Einordnung der gesamten Schicht.
Personalgespräche finden aus Arbeitgebersicht bevorzugt unter vier Augen statt – ohne Beteiligung des Betriebsrats. Um eine unangekündigte Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern zu vermeiden, wird teilweise verlangt, dass deren Mitwirkung zuvor angekündigt wird. Eine solche Beschränkung ist jedoch unzulässig.
Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat kein Recht auf eine Lohnerhöhung, wenn ein Mitglied der Vergleichsgruppe nur wegen der Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm eine höherwertige Tätigkeit erhält. Eine solche Höhergruppierung
ist laut dem LAG Nürnberg keine betriebsübliche Entwicklung.
Viele Unternehmen fördern die Qualifizierung ihrer Beschäftigten und sichern ihre Investitionen durch Rückzahlungsklauseln ab – diese dürfen Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen. Unwirksam sind insbesondere Klauseln, die auch Fälle erfassen, in denen Beschäftigte unverschuldet aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Das BAG hat klargestellt, dass vergütungspflichtige Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gutgeschrieben werden müssen. Arbeitgeber dürfen Arbeitszeitkonten bei Abwesenheitszeiten nicht kürzen.
Nach einem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband kann ein neuer Entgelttarifvertrag keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis einer Verkäufern finden. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Suhl hervor. Mangels Tarifbindung sei keine normative Geltung des Tarifvertrags gegeben.
Erfreuliche Nachrichten aus Erfurt: Das BAG hat entschieden, dass Frauen beim Gehaltsvergleich nicht mit dem Durchschnittslohn Vorlieb nehmen müssen. Sie dürfen sich vielmehr am Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen orientieren – sofern dieser die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausübt.
Wer von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen, in welchem Umfang und auf wessen Anordnung er Mehrarbeit geleistet hat. Pauschale Angaben genügen nicht. Eine Arbeitnehmerin, die ihre Überstunden per Kalendereintrag dokumentiert hatte, erstritt auf diese Weise 46.000 Euro.
Wer nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiterhin Gehaltszahlungen von seinem Ex-Arbeitgeber erhält, darf das Geld nicht behalten. Laut dem LAG Niedersachsen sind derlei Überzahlungen zurückzuerstatten. Hätte der Arbeitnehmer erkennen müssen, dass die Zahlung unberechtigt war, greift der Einwand der „Entreicherung“ nicht.
Kryptowährungen gewinnen zunehmend an Bedeutung – auch in der Arbeitswelt. So können Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG Provisionen auch in Kryptowährungen wie Ether (ETH) ausbezahlen, sofern es im Interesse des Arbeitnehmers ist. Einzige Einschränkung: Der unpfändbare Teil des Gehalts muss weiterhin in Geld ausgezahlt werden.