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Urteil
16. Juli 2026

Klage gescheitert: Arbeitgeber muss unberechtigte Zahlung beweisen­

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Klage gescheitert: Arbeitgeber muss unberechtigte Zahlung beweisen­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Alfexe
Hat der Arbeitgeber Überstunden abgerechnet und ausbezahlt, kann er diese nicht allein aufgrund später aufkommender Zweifel zurückfordern. Eine hohe Zahl vergüteter Überstunden und laufende Ermittlungen gegen Vorgesetzte reichen nach einem Urteil des ArbG Nordhausen nicht aus, um bereits ausgezahlte Vergütung zurückzufordern.

Worum geht es?

Eine Kommune forderte von einem ehemaligen Angestellten die Rückzahlung von rund 4.900 Euro netto, die sie ihm als Überstundenvergütung ausbezahlt hatte. Der als Elektromonteur beschäftigte Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Mit der letzten Entgeltabrechnung erhielt er neben seinem regulären Arbeitsentgelt eine Vergütung für 304,5 Überstunden. Nach einem Wechsel im Bürgermeisteramt leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den früheren Bürgermeister und weitere Beteiligte wegen des Verdachts verschiedener Vermögensdelikte ein. Daraufhin forderte die Kommune die Überstundenvergütung von dem ausgeschiedenen Ex-Beschäftigten zurück. Sie behauptete, die Überstunden seien weder angeordnet noch dokumentiert worden und der Arbeitnehmer habe mit dem ehemaligen Bürgermeister zum Nachteil der Kommune zusammengewirkt. Der Arbeitnehmer bestritt dies und verwies auf vorhandene Stundennachweise sowie die ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeiten.

Daniel Roth
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