Einigungsstelle darf Bonustopf nicht selbst festlegen
Worum geht es?
Ein Halbleiterunternehmen mit rund 1.600 Beschäftigten wollte einen Bonusplan und eine tarifliche Erfolgsbeteiligung einführen. Nachdem sich Arbeitgeberin und Betriebsrat nicht über die Ausgestaltung einigen konnten, erließ die Einigungsstelle einen Spruch. Danach sollten Bonusansprüche nur entstehen, wenn das „Board of Directors“ ein ausreichendes Budget bereitstellte. Die Bonushöhe sollte von jährlich neu festgelegten globalen Zielen abhängen, die das Board aus den strategischen Konzernzielen ableitete und in einer Anlage zur Betriebsvereinbarung festlegte. Daneben konnten globale und bereichsspezifische Zielfaktoren vorgesehen werden, deren Nichterfüllung zu einer vollständigen Nullbewertung führte. Bei außertariflich Beschäftigten sollten die Vorgesetzten zudem über Spielräume bei der Festsetzung der individuellen Bonushöhe verfügen.
…