Kryptowährungen gewinnen zunehmend an Bedeutung – auch in der Arbeitswelt. So können Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG Provisionen auch in Kryptowährungen wie Ether (ETH) ausbezahlen, sofern es im Interesse des Arbeitnehmers ist. Einzige Einschränkung: Der unpfändbare Teil des Gehalts muss weiterhin in Geld ausgezahlt werden.
Die Weisheit des römischen Philosophen Seneca, dass „Irren menschlich ist“, findet auch im Arbeitsrecht Anwendung. So hat das LAG Köln jüngst entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung eines irrtümlich zu hoch ausgewiesenen Betrages in der Lohnabrechnung habe, da diese keine verbindliche Anspruchsgrundlage darstelle.
Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Beschäftigte mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung erhalten, ist eine zulässige Stichtagsregelung, sodass zuvor aus dem Betrieb ausgeschiedene Beschäftigte nicht (mehr) anspruchsberechtigt sind. Das geht aus einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Die Unternehmen in Deutschland können ihren Beschäftigten noch bis Ende dieses Jahres einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei gewähren. Laut dem LAG Düsseldorf dürfen Arbeitgeber tariflich geregelte Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit aussetzen.