Steuerhinterziehung: Falsche Kilometerangaben können teuer werden
Worum geht es?
Ein in einem Unternehmen angestellter Vertriebsdirektor durfte seinen Dienstwagen auch privat nutzen. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils gab er seinem Arbeitgeber eine Entfernung von 22 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er dagegen eine Strecke von 99 Kilometern als Werbungskosten geltend. Eine Steuerfahndungsprüfung deckte die Unstimmigkeiten auf. Das Finanzamt änderte daraufhin die Einkommensteuerbescheide für mehrere Jahre zulasten des Steuerpflichtigen. Gegen diese Änderungsbescheide klagte der Angestellte.
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