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Urteil
30. Juli 2026

Steuerhinterziehung: Falsche Kilometerangaben können teuer werden

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wer seinem Arbeitgeber eine kürzere Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte meldet als dem Finanzamt, geht ein erhebliches Risiko ein. So können widersprüchliche Angaben bei der Firmenwagennutzung nicht nur zu Steuernachforderungen führen, sondern auch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Worum geht es?

Ein in einem Unternehmen angestellter Vertriebsdirektor durfte seinen Dienstwagen auch privat nutzen. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils gab er seinem Arbeitgeber eine Entfernung von 22 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er dagegen eine Strecke von 99 Kilometern als Werbungskosten geltend. Eine Steuerfahndungsprüfung deckte die Unstimmigkeiten auf. Das Finanzamt änderte daraufhin die Einkommensteuerbescheide für mehrere Jahre zulasten des Steuerpflichtigen. Gegen diese Änderungsbescheide klagte der Angestellte.

Daniel Roth
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