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Kündigungsschutz

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BAG: Verdachtskündigung kann Kontaktaufnahme im Urlaub erfordern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mapo Ljupco

Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Beschäftigten wegen des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung fristlos zu kündigen, muss er diesen zuvor zu den Vorwürfen anhören. Laut einem BAG-Urteil muss die Anhörung zeitnah erfolgen – auch wenn der Beschäftigte sich längere Zeit im Urlaub befindet.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Hässliche Szenen im Betriebsratsgremium: Ein Betriebsratsmitglied beleidigt einen Kollegen rassistisch und droht ihm mit dem Tod. Für das LAG Düsseldorf ist ein solches Verhalten ein absolutes No-Go und eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigt.

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Verschleppte Whistleblowing- Aufklärung rechtfertigt Kündigung
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Hinweise von Whistleblowern aus der Belegschaft müssen ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Versäumt es der hierfür zuständige Arbeitnehmer, einen angezeigten Whistleblowing-Fall sachgemäß zu bearbeiten, kann ihn das den Job kosten – das zeigt ein Fall des ArbG Offenbach.

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Ausschlussfrist versäumt: Kündigung erfolgt fristgerecht statt fristlos
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Über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entscheidet nicht nur das vorwerfbare Verhalten, sondern auch die Form. Im folgenden Fall scheiterte die fristlose Kündigung an der versäumten Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Den Arbeitsplatz verlor der Arbeitnehmer dennoch, da die ordentliche Kündigung wirksam war.

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Fristlose Kündigung einer Gender-Gegnerin unwirksam
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Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeit­gebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.

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Entgegenkommen ist kein Kündigungsgrund
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Vor Umstrukturierungen dürfen Führungskräfte keine Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmen schaden oder die Verhandlungsposition gegenüber Beschäftigten schwächen. Die Weitergabe vertraulicher Infos oder freigiebiges Verhalten gegenüber der Belegschaft kann eine Pflichtverletzung darstellen, ist aber kein Kündigungsgrund.

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Fristlose Kündigung unwirksam: Rangelei ist kein Kündigungsgrund
Bild: © Halfpoint/iStock/Getty-Images-Plus

Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.

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Nahtlose Krankschreibung spricht für einheitlichen Verhinderungsfall
Bild: © Liubomyr-Vorona/iStock/Getty-Images-Plus

Nicht jede neue Krankschreibung löst einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus. Schließen sich Krankheitszeiten eng aneinander an, spricht vieles für einen einheitlichen Verhinderungsfall. Das Thüringer LAG hat in einem aktuellen Urteil die hierfür maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe weiter konkretisiert.

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Auslegung eines Aufhebungs­vertrags bei Falschangabe
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Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, müssen die klärungsbedürftigen Aspekte sorgfältig geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wird in Beratungsgesprächen auf mögliche Anrechnungen hingewiesen, darf der Arbeitnehmer laut dem LAG Köln auf die im Aufhebungsvertrag genannten Beträge vertrauen.

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