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Kündigungsschutz

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Ausschlussfrist versäumt: Kündigung erfolgt fristgerecht statt fristlos
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mapo

Über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entscheidet nicht nur das vorwerfbare Verhalten, sondern auch die Form. Im folgenden Fall scheiterte die fristlose Kündigung an der versäumten Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Den Arbeitsplatz verlor der Arbeitnehmer dennoch, da die ordentliche Kündigung wirksam war.

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Fristlose Kündigung einer Gender-Gegnerin unwirksam
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Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeit­gebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.

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Entgegenkommen ist kein Kündigungsgrund
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Vor Umstrukturierungen dürfen Führungskräfte keine Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmen schaden oder die Verhandlungsposition gegenüber Beschäftigten schwächen. Die Weitergabe vertraulicher Infos oder freigiebiges Verhalten gegenüber der Belegschaft kann eine Pflichtverletzung darstellen, ist aber kein Kündigungsgrund.

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Fristlose Kündigung unwirksam: Rangelei ist kein Kündigungsgrund
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Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.

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Nahtlose Krankschreibung spricht für einheitlichen Verhinderungsfall
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Nicht jede neue Krankschreibung löst einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus. Schließen sich Krankheitszeiten eng aneinander an, spricht vieles für einen einheitlichen Verhinderungsfall. Das Thüringer LAG hat in einem aktuellen Urteil die hierfür maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe weiter konkretisiert.

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Auslegung eines Aufhebungs­vertrags bei Falschangabe
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Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, müssen die klärungsbedürftigen Aspekte sorgfältig geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wird in Beratungsgesprächen auf mögliche Anrechnungen hingewiesen, darf der Arbeitnehmer laut dem LAG Köln auf die im Aufhebungsvertrag genannten Beträge vertrauen.

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Kündigungsschutz während Elternzeit gilt auch für Teilabschnitte
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Elternzeit kann in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Nach einem für junge berufstätige Eltern wichtigen Urteil des LAG Hamm greift der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) nicht nur einmal, sondern vor jedem einzelnen Abschnitt.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Einwurfeinschreiben galt lange als verlässlicher Nachweis für den Zugang wichtiger Schreiben. Mit der heutigen digitalen Zustellpraxis verliert dieses Instrument jedoch erheblich an Beweiskraft. Das LAG Hamburg hat hierzu eine für die betrieb­liche Praxis weitreichende Klarstellung getroffen.

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Sonderkündigungsschutz darf nicht an Vertragsänderung gekoppelt werden
Bild: © Thapana Onphalai/iStock/Getty Images Plus

Ein Arbeitgeber darf die Gewährung eines Sonderkündigungsschutzes in einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass Beschäftigte einer für sie nachteiligen Vertragsänderung zustimmen. Lehnt ein Arbeitnehmer eine solche Änderung ab, kann eine darauf gestützte Kündigung nach einem Urteil des LAG Hamm unwirksam sein.

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