Rauswurf „zur Unzeit“: Kündigung am Tag vor einer OP ist rechtens
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war seit dem 01.06.2024 als angestellte Projektingenieurin für ein Unternehmen tätig. Im Arbeitsvertrag hatten sich die Parteien auf eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen geeinigt. Nach einem Reitunfall musste die Arbeitnehmerin sich einer Operation unterziehen. Der Arbeitgeber wusste von dem bevorstehenden Eingriff und hatte sich nach dem Operationstermin erkundigt. Mit Schreiben vom 12.08.2024 kündigte er das Arbeitsverhältnis zum 27.08.2024. Das Kündigungsschreiben ging der Arbeitnehmerin einen Tag vor der Operation zu. In ihrer Kündigungsschutzklage machte sie geltend, dass die Kündigung „zur Unzeit“ erfolgt sei und deshalb unwirksam sei.
…