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News
28. August 2026

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt Mobbing dar

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ausgrenzung und persönliche Spannungen können Beschäftigte belasten. Mobbing liegt deswegen noch nicht automatisch vor. Entscheidend ist, ob ein systematisches, würdeverletzendes Verhalten ein von Einschüchterung geprägtes Arbeitsumfeld schafft. Einzelne unkollegiale Vorfälle reichen laut einem Urteil des ArbG Mannheim nicht.

Worum geht es?

Eine Verwaltungsangestellte beschwerte sich bei ihrem Arbeitgeber, seit Ende 2022 von einer Kollegin systematisch gemobbt und im Team ausgegrenzt zu werden. Diese habe Gespräche verweigert, dienstliche Informationen vorenthalten und sie vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen. Dieses Verhalten habe ihre Gesundheit beeinträchtigt und zu längeren Arbeitsunfähigkeiten geführt. Einer Mediation verweigerte sie sich. Der Arbeitgeber bot der Beschäftigten eine Versetzung, ein anderes Aufgabenfeld und Homeoffice an. Sie sah darin eine Täter-Opfer-Umkehr und klagte. Vor Gericht forderte sie Maßnahmen gegen die Kollegin sowie Schadenersatz, Schmerzensgeld und eine Entschädigung.

Daniel Roth
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