Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz können den Job kosten. Laut dem LAG Bremen rechtfertigt jedoch selbst eine erhebliche Pflichtverletzung in Form einer diskriminierenden Parole nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Vielmehr ist regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Arbeitnehmer zur vertragsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit zwingend auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen, kann dies laut einem Urteil des ArbG Nordhausen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
Der Vorwurf, Kolleginnen und Kollegen für einen neuen Arbeitgeber abzuwerben, rechtfertigt nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Lässt sich der Arbeitgeber mit der Aufklärung des Sachverhalts zu viel Zeit und verzichtet er auf eine erforderliche Abmahnung, ist die Kündigung unwirksam. Das zeigt ein Urteil des ArbG Arnsberg.
Nutzt ein Betriebsratsmitglied betriebliche Kommunikationsmittel auch für gewerkschaftliche Anliegen, kann dies einen Konflikt mit dem Arbeitgeber auslösen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung ist darin aber nicht zu sehen.
Eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Compliance-Meldung begründet nicht automatisch einen Verstoß gegen das Repressalienverbot des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das BAG fordert hierfür einen konkreten ursächlichen Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung.
Jobverlust wegen kostenloser Business-Class-Upgrades: Eine Flughafenmitarbeiterin wurde fristlos gekündigt, weil sie Kunden kostenlose Upgrades verschaffte und somit unberechtigt Vorteile gewährt hatte. Das ArbG München kassierte die Kündigung, weil ihr keine Abmahnung vorausgegangen war. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.
Wer über Kollegen oder Vorgesetzte bewusst falsche und ehrverletzende Tatsachen verbreitet, riskiert seinen Arbeitsplatz – auch ohne vorherige Abmahnung, da es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, dass mehrere Beschäftigte hinter den Vorwürfen stehen.
Bei minderjährigen Auszubildenden gelten für eine Kündigung erhöhte Anforderungen. Unentschuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule rechtfertigen daher in der Regel keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung und ohne vorherige pädagogische Einwirkungsversuche.
Wer über mehrere Jahre wiederholt mehr als sechs Wochen pro Jahr krank ist und vom Arbeitgeber angebotene BEM-Maßnahmen nicht wahrnimmt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Auch leicht sinkende Fehlzeiten oder die Größe des Unternehmens ändern daran nichts, entschied das LAG Köln.
Erfurt schafft Klarheit: Das BAG folgt dem EuGH und stärkt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Massenentlassungen. Kündigungen, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Gremium ausgesprochen werden, sind unwirksam.