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Urteil
27. März 2026

Streit unter Betriebsräten: „Dummer Kanake“ ist Kündigungsgrund

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Hässliche Szenen im Betriebsratsgremium: Ein Betriebsratsmitglied beleidigt einen Kollegen rassistisch und droht ihm mit dem Tod. Für das LAG Düsseldorf ist ein solches Verhalten ein absolutes No-Go und eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigt.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer ist als Anlagenbediener in einem Betrieb beschäftigt und Mitglied des 15-köpfigen Betriebsrats. Im Februar 2025 stritt er sich mit einem Betriebsratskollegen. Eine vom Arbeitgeber durchgeführte Befragung ergab, dass der Anlagenbediener zu seinem Kollegen Folgendes gesagt haben soll: Du dummer Kanake. Musst mal aufpassen, wenn du in … unterwegs bist, werde ich dich abfangen und erschießen“. Danach soll er noch im Flur geäußert haben: Kann mich ruhig anzeigen, der scheiß Kanake, Arschloch“, der nix im Gehirn“ habe. Der Betriebsrat stimmte der vom Arbeitgeberin beabsichtigten fristlosen Kündigung zu. Der Anlagenbediener bestritt die Aussagen und erhob Kündigungsschutzklage.

Daniel Roth
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