Wer das BEM ignoriert riskiert die Kündigung
Worum geht es?
Ein seit 2017 in einem größeren Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer fiel in den Jahren 2022 bis 2024 krankheitsbedingt an insgesamt 182 Arbeitstagen aus. Die Fehlzeiten verteilten sich auf 60 Tage im Jahr 2022, 69 Tage im Jahr 2023 und 53 Tage im Jahr 2024. Als Ursachen wurden unter anderem Atemwegsinfekte, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Rücken- und Kopfschmerzen angegeben. Der Arbeitgeber leistete hierfür Entgeltfortzahlung. Zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit lud er den Beschäftigten mehrfach zu Gesprächen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ein. Eine Reaktion blieb aus, sodass der Arbeitgeber dies als Ablehnung wertete und das Verfahren beendete. Anschließend kündigte er das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage.
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