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Urteil
28. Mai 2026

Wer das BEM ignoriert riskiert die Kündigung

UTB+
Wer das BEM ignoriert riskiert die Kündigung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/VectorInspiratio
Wer über mehrere Jahre wiederholt mehr als sechs Wochen pro Jahr krank ist und vom Arbeitgeber angebotene BEM-Maßnahmen nicht wahrnimmt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Auch leicht sinkende Fehlzeiten oder die Größe des Unternehmens ändern daran nichts, entschied das LAG Köln.

Worum geht es?

Ein seit 2017 in einem größeren Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer fiel in den Jahren 2022 bis 2024 krankheitsbedingt an insgesamt 182 Arbeitstagen aus. Die Fehlzeiten verteilten sich auf 60 Tage im Jahr 2022, 69 Tage im Jahr 2023 und 53 Tage im Jahr 2024. Als Ursachen wurden unter anderem Atemwegsinfekte, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Rücken- und Kopfschmerzen angegeben. Der Arbeitgeber leistete hierfür Entgeltfortzahlung. Zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit lud er den Beschäftigten mehrfach zu Gesprächen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ein. Eine Reaktion blieb aus, sodass der Arbeitgeber dies als Ablehnung wertete und das Verfahren beendete. Anschließend kündigte er das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage.

Daniel Roth
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