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Urteil
12. März 2026

Keine Lohnzahlung bei Kündigung vor Arbeitsantritt

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.

Worum geht es?

Ein Monteur schloss am 23.04.2024 einen Arbeitsvertrag mit seinem künftigen Arbeitgeber. Der Arbeitsantritt war auf den 01.06.2024 datiert. Am 29.05.2024 erschien der Monteur im Betrieb und übergab der Geschäftsführerin die Kündigung zum 14.06.2024. Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn war im Vertrag nicht ausgeschlossen. Die Arbeit nahm der Monteur ab dem 01.06.2024 zwar nicht auf, forderte in der Folge jedoch die Zahlung der Vergütung für die Zeit bis zum 14.06.2024. Er behauptete, er habe sich zur Arbeitsaufnahme bereitgehalten, sei aber nicht zur Arbeitsleistung aufgefordert worden. Er berief sich dabei auf Äußerungen der Geschäftsführerin bei der Kündigungsübergabe, die er als einseitige Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist verstanden habe.

Daniel Roth
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