Einem Arbeitnehmer, der verbotswidrig den Akku seines Fahrzeuges im Betrieb auflädt, darf nicht fristlos gekündigt werden, wenn es der Arbeitgeber grundsätzlich duldet, dass Beschäftigte ihr privates Handy im Betrieb aufladen. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Duisburg hervor. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen.
Wer als Servicemitarbeiter am Bürgertelefon sitzt, ist dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit regelmäßig ans Telefon zu gehen. Belaufen sich die Telefonzeiten nur auf 35 Prozent statt der erwarteten 60 Prozent, ist von einem vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug auszugehen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Vor rund einem halben Jahr, am 02.07.2023, trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es sogenannte Whistleblower vor Benachteiligungen schützen. Wäre das Gesetz schon früher in Kraft getreten, hätte sich folgender Fall sicherlich anders zugetragen.
Einigen sich die Parteien im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses auf einen Abwicklungsvertrag, so geschieht dies in der Regel, um einen endgültigen Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis zu ziehen. Zahlt der Arbeitgeber eine angemessene Abfindung, hat der ausgeschiedene Arbeitnehmer später keinen Wiedereinstellungsanspruch.