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Kündigung

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Kein Schutz für Hinweisgeber ohne Be- zug zwischen Meldung und Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Golubovy

Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) begründet laut dem ArbG Koblenz keinen automatischen Kündigungsschutz. Wer sich als Arbeitnehmer auf eine unzulässige Repressalie in Gestalt einer Kündigung beruft, muss konkrete Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen Meldung und Kündigung darlegen.

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Kein Eilrechtsschutz: Wettbewerbsverbot bremst schnellen Jobwechsel
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Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können den Jobwechsel erheblich einschränken. Wer kurzfristig zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln will, braucht im Eilverfahren gewichtige Gründe. Laut dem ArbG Heilbronn besteht ohne existenzielle Notlage in der Regel kein Anspruch auf eine zügige gerichtliche Klärung im Eilverfahren.

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BAG stellt klar: Pauschale Frei­stellungsklausel ist unwirksam
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Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung freizustellen. Laut der Rechtsprechung des BAG ist jedoch nicht jede Regelung zulässig. Pauschale Freistellungsklauseln benachteiligen Beschäftigte häufig unangemessen und sind daher unwirksam.

Es gibt keinen besonders geschützten Zeitraum rund um Erkrankungen oder Operationen, in dem ein Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nicht ausüben dürfte. Eine „Kündigung zur Unzeit“ ist daher in der Regel weder treu- noch sittenwidrig.

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Verschleppte Whistleblowing- Aufklärung rechtfertigt Kündigung
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Hinweise von Whistleblowern aus der Belegschaft müssen ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Versäumt es der hierfür zuständige Arbeitnehmer, einen angezeigten Whistleblowing-Fall sachgemäß zu bearbeiten, kann ihn das den Job kosten – das zeigt ein Fall des ArbG Offenbach.

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Richter und Justitia
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In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Einwurfeinschreiben galt lange als verlässlicher Nachweis für den Zugang wichtiger Schreiben. Mit der heutigen digitalen Zustellpraxis verliert dieses Instrument jedoch erheblich an Beweiskraft. Das LAG Hamburg hat hierzu eine für die betrieb­liche Praxis weitreichende Klarstellung getroffen.

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Gericht spricht Lohnfortzahlung zu: Ärztin bestätigt Krankschreibung ­
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Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.

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Arbeitszeitbetrug: Vorge­täuschte Arbeitszeit ist Kündigungsgrund
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Wer als Arbeitnehmer absichtlich falsche Arbeitszeiten dokumentiert, riskiert seinen Rauswurf. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern betonte in einem Urteil, dass ein vorsätzlich falsches Eintragen schwer kontrollierbarer Arbeitszeiten einen gravierenden Vertrauensbruch darstellt und eine Kündigung rechtfertigt.

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Vulgäre Kritik ist nicht zwingend Kündigungsgrund
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Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne – das gilt besonders am Arbeitsplatz, wo es zu Konflikten kommen kann, in denen es auch mal hitzig zugeht und unschöne Worte fallen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich: Nicht jede unbedachte oder grobe Äußerung gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt automatisch eine Kündigung.

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