Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.
Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Probezeit in befristeten Arbeitsverträgen angemessen zur Gesamtdauer sein muss. Das BAG hat nun klargestellt, dass es dafür keinen festen Richtwert gibt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Dauer der Befristung und die Art der Tätigkeit.
Im Zuge eines Betriebsübergangs sind die Beschäftigten vor Kündigungen geschützt. Das ArbG Herford stellte unlängst klar, dass die bloße Mitnahme einzelner Gegenstände, die Verwertung der Marke oder eine Adressänderung nicht automatisch einen Betriebsübergang begründen.
Ein tätlicher Angriff am Arbeitsplatz ist eine gravierende Pflichtverletzung. Wer gegenüber seinem Vorgesetzten die Beherrschung verliert, riskiert den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Das gilt laut dem LAG Niedersachsen auch für den Fall, dass es „nur“ zu einem Stoß oder Tritt ohne Verletzungsfolge kommt.
Das LAG Schleswig-Holstein hat den Betriebsratsgremien den Rücken gestärkt. Arbeitgeber dürfen im Kündigungsschutzprozess keine neuen Pflichtverletzungen einführen, wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren.
Laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz können Gehaltsvereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Entscheidend sei, ob eine solche Absprache ausreichend konkret und verbindlich sei. Interne Bestätigungen könnten eine mündliche Vereinbarung untermauern und im Streitfall vor Gericht erhebliche Bedeutung haben.
Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er prüfen, ob dem betroffenen Beschäftigten ein anderer geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann. Besteht eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, ist grundsätzlich eine Änderungskündigung auszusprechen, bestätigte unlängst das ArbG Nordhausen.
Eine Rückzahlungsklausel für Fort- oder Ausbildungskosten ist unwirksam, wenn sie pauschal an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses „auf Wunsch des Arbeitnehmers“ anknüpft. Laut dem LAG Hamm fehlt es einer solchen Klausel an der erforderlichen Differenzierung nach dem konkreten Beendigungsgrund.
Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt,
endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.