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Hohe Hürden für Abwehr von „AGG-Hopping“
Bild: ©Khafizh Amrullah / iStock / Getty Images Plus

Bewirbt sich ein Mann auf eine Stellenanzeige als „Sekretärin“ und wird abgelehnt, kann ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG in Betracht kommen. Eine eher pauschale Bewerbung, eine größere räumliche Distanz zum Arbeitsort sowie mehrere er­hobene Diskriminierungsklagen genügen nicht, um ihn als „AGG-Hopper“ einzustufen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer über Kollegen oder Vorgesetzte bewusst falsche und ehrverletzende Tatsachen verbreitet, riskiert seinen Arbeitsplatz – auch ohne vorherige Abmahnung, da es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, dass mehrere Beschäftigte hinter den Vorwürfen stehen.

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Gesamtbetriebsrat hat kein ständiges Zugriffsrecht auf Arbeitszeiterfassung
Bild: © phattharachai Rattanachaiwong / iStock / Getty Images Plus

Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ist gesetzlich geregelt. Ein Anspruch auf elektronische Einsicht in personenbezogene Arbeitszeitdaten besteht nur bei entsprechender Zuständigkeit. Fehlt diese, weil die Festlegung der Zugriffsrechte nicht der Mitbestimmung unterliegt, kann ein solcher Anspruch nicht durchgesetzt werden.

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Wiederholte Krankmeldungen nach dem Urlaub erschüttern AU
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/BrianAJackson

Wer sich über mehrere Jahre hinweg wiederholt unmittelbar nach abgelehnten Urlaubsverlängerungen arbeitsunfähig meldet, muss damit rechnen, dass der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird und somit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.

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Betriebsratsmandat endet mit Rechtskraft der Amtsenthebung
Bild: ©VichienPetchmai / iStock / Getty Images Plus

Ein Betriebsratsmitglied kann sein Amt erst nach rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung verlieren. Eine vorläufige Amtsenthebung durch einstweilige Verfügung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da der Bestandsschutz des Betriebsratsmandats Vorrang vor einer vorläufigen Regelung hat.

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Fehlzeiten rechtfertigen keinen Azubi-Rauswurf
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Nicomenijes

Bei minderjährigen Auszubildenden gelten für eine Kündigung erhöhte Anforderungen. Unentschuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule rechtfertigen daher in der Regel keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung und ohne vorherige pädagogische Einwirkungsversuche.

Weigert sich der Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis über die Regelaltersgrenze hinaus fortzusetzen, liegt darin grundsätzlich keine Altersdiskriminierung. Laut dem LAG München ist das AGG nicht verletzt, wenn es an einer vergleichbaren Situation zu anderen Beschäftigten fehlt und zudem kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht.

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Wer das BEM ignoriert riskiert die Kündigung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/VectorInspiratio

Wer über mehrere Jahre wiederholt mehr als sechs Wochen pro Jahr krank ist und vom Arbeitgeber angebotene BEM-Maßnahmen nicht wahrnimmt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Auch leicht sinkende Fehlzeiten oder die Größe des Unternehmens ändern daran nichts, entschied das LAG Köln.

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