Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
13. August 2026

Kein Arbeitsunfall: Basketballspiel auf Kreuzfahrtschiff nicht versichert

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ein Schiffsarzt verletzt sich bei einem Basketballspiel an Bord schwer am Knie. Dennoch bleibt ihm der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung versagt. Warum das Sozialgericht (SG) Hannover keinen Arbeitsunfall annahm und welche Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Worum geht es?

Ein Schiffsarzt nahm während einer Kreuzfahrt an einem vom Arbeitgeber organisierten Basketballturnier für Crewmitglieder teil. Im Endspiel verletzte er sich schwer am Knie. In der Folge beantragte er die Anerkennung als Arbeitsunfall. Zur Begründung führte er an, dass er als Schiffsarzt auch in seiner Freizeit ständig einsatzbereit sei. Außerdem habe sich mit dem besonders rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Dagegen klagte der Schiffsarzt mit der Begründung, der Unfall stehe in engem Zusammenhang mit seinem Job.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 20 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.