Kein Arbeitsunfall: Basketballspiel auf Kreuzfahrtschiff nicht versichert
Worum geht es?
Ein Schiffsarzt nahm während einer Kreuzfahrt an einem vom Arbeitgeber organisierten Basketballturnier für Crewmitglieder teil. Im Endspiel verletzte er sich schwer am Knie. In der Folge beantragte er die Anerkennung als Arbeitsunfall. Zur Begründung führte er an, dass er als Schiffsarzt auch in seiner Freizeit ständig einsatzbereit sei. Außerdem habe sich mit dem besonders rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Dagegen klagte der Schiffsarzt mit der Begründung, der Unfall stehe in engem Zusammenhang mit seinem Job.
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