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Urteil
30. Juli 2026

Dienstpläne nur mit Betriebsrat: Gericht stoppt Arbeitgeber

UTB+
Dienstpläne nur mit Betriebsrat: Gericht stoppt Arbeitgeber
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Jcomp
Klare Ansage des LAG Berlin-Brandenburg: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung lässt sich nicht durch organisatorische Änderungen umgehen. Das gilt selbst dann, wenn Leitungsfunktionen oder Entscheidungsbefugnisse ins Ausland verlagert werden.

Worum geht es?

Malta Air, eine Tochtergesellschaft von Ryanair mit Sitz in Malta, teilte seinen am Flughafen Berlin-Brandenburg stationierten Piloten Ende Februar 2026 mit, dass sich ihr bisheriger Dienstrhythmus ab April ändern werde. Den Betriebsrat hatte die Fluggesellschaft nicht über die Dienstplanänderung informiert. Das Gremium sah in diesem Verhalten einen Verstoß gegen sein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Malta Air bestritt die Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte mit der Begründung, dass sämtliche personellen und sozialen Entscheidungen von Malta bzw. Irland aus getroffen würden. Außerdem seien die Funktionen des Base Captain und des Base Supervisor ins Ausland verlagert worden, sodass der Standort Berlin keine betriebsratsfähige Organisationseinheit mehr sei.

Daniel Roth
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