Betriebsrat hat kein Recht auf Spezialschulung zu Konzernsoftware
Worum geht es?
Ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen plante die konzernweite Einführung einer Workforce-Management-Software. Das System sollte zentral gesteuert werden und unter anderem die Personaleinsatzplanung, Zeiterfassung und das Zeitmanagement unterstützen. Noch vor der Einführung beschloss der fünfköpfige Betriebsrat einer Filiale, zwei seiner Mitglieder zu einer Schulung über die neue Software zu entsenden. Dort sollten sowohl die Funktionsweise des Programms als auch Fragen des Datenschutzes und der Mitbestimmung behandelt werden. Der Betriebsrat hielt die Schulung für erforderlich, da die Einführung der Software Mitbestimmungsrechte berühre. Der Arbeitgeber verweigerte jedoch die Kostenübernahme.
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