Lokaler Betriebsrat lockert Krawattenpflicht bei hohen Temperaturen
Worum geht es?
In einem bundesweit tätigen Dienstleistungsunternehmen galt eine vom Gesamtbetriebsrat ausgehandelte Kleiderordnung. Danach mussten die Beschäftigten u. a. Hemd oder Bluse, Hose oder Rock sowie eine Krawatte tragen. Für einen Gemeinschaftsbetrieb mit 86 Filialen in Baden-Württemberg und Bayern befasste sich eine Einigungsstelle mit dem Raumklima. Ihr Spruch erlaubte den Beschäftigten, bei Raumtemperaturen unter 17 Grad zur Dienstkleidung passende Pullover oder Westen zu tragen. Bei mehr als 30 Grad durften sie auf die Krawatte verzichten. Die Arbeitgeberin hielt diese örtlichen Ergänzungen für unwirksam und ging gerichtlich dagegen vor. Nach ihrer Auffassung durfte allein der Gesamtbetriebsrat verbindliche Regelungen zur Unternehmenskleidung treffen. Der örtliche Betriebsrat und die Einigungsstelle seien hierfür nicht zuständig gewesen.
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