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Urteil
11. Mai 2026

Arbeit beginnt schon im Firmenbus: Unfall unterwegs ist Arbeitsunfall

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wann beginnt die Arbeit eines Straßenbauers – erst auf der Baustelle oder bereits im Firmenbus auf der Fahrt dorthin? Das BAG stellte unlängst klar, dass ein Unfall auf dem Weg zu einer auswärtigen Baustelle als Arbeitsunfall „bei der Tätigkeit“ gelten kann und somit einen tariflichen Anspruch auf das tarifliche 13. Monatseinkommen begründet.

Worum geht es?

Ein Straßenbauer wird auf wechselnden Baustellen eingesetzt. Auf sein Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge des Baugewerbes Anwendung, darunter ein Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens. Für eine Baustelle auf der A3 stellte der Arbeitgeber einen Kleinbus, mit dem die Beschäftigten morgens zur Baustelle gebracht wurden. Im Juni 2021 kam es auf der Fahrt zur Baustelle zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Arbeitnehmer schwer verletzt wurde und bis Ende 2022 arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber verweigerte dem Arbeitnehmer die Gewährung des 13. Monatseinkommens mit der Begründung, es liege lediglich ein nicht privilegierter Wegeunfall vor. Der Arbeitnehmer klagte auf Zahlung.

Daniel Roth
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